Direktor der BzKJ im Gespräch Sebastian Gutknecht zu Gast im KJF-Podcast „Wieso? Weshalb? Warum“

Titelbild zur Folge 37 des KJF-Podcasts "Wieso? Weshalb? Warum" mit Sebastian Gutknecht
© KJF

In der am 21. Januar 2025 veröffentlichten Podcast-Folge gibt Sebastian Gutknecht Einblicke in die gesetzlichen Grundlagen im nationalen und europäischen Kinder- und Jugendmedienschutz und erläutert die sich daraus ergebenen Zuständigkeiten und Aufgaben der BzKJ. 

Neben allgemeinen medienregulatorischen und -pädagogischen Themen geht es in der Folge auch um die aktuellen öffentlichen Debatten rund um Altersgrenzen für Social-Media-Angebote sowie Faktenchecks auf digitalen Plattformen.  

Hier geht es zum Podcast:  https://wiesoweshalbwarum.podigee.io/37-new-episode Sebastian Gutknecht. 

 

 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

BzKJ zu Faktenchecks bei Meta Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen in Gefahr

Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist es entscheidend, dass junge Menschen soziale Medien möglichst sicher nutzen können. Dazu gehört auch, dass ihre Demokratiefähigkeit gefördert und nicht durch Fake News gefährdet wird.

„In einer demokratischen Gesellschaft haben Desinformation, Hass und Hetze keinen Platz, besonders nicht auf Plattformen, die von jungen Menschen genutzt werden. Die BzKJ unterstützt die klare Haltung der Europäischen Kommission zur Verbindlichkeit des europäischen Rechtsrahmens. Die im digitalen Raum geltenden Kinderrechte, wie das Recht auf digitale Teilhabe, lassen sich nur verwirklichen, wenn die Plattformanbieter ihrer Verantwortung und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz nachkommen“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Alle Anbieter von Online-Plattformen, die für Kinder und Jugendliche in Europa zugänglich sind, müssen nach dem Digital Services Act (DSA) für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihrer Dienste sorgen. Für die Regulierung der großen Plattformen ist die Europäische Kommission zuständig. Für die Durchsetzung der Kinderrechte auf Plattformen mit Sitz primär in Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten im digitalen Raum (KidD) zuständig.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Zukunftswerkstatt der BzKJ Ständig online! Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen

An der digitalen Veranstaltung der ZUKUNFTSWERKSTATT „Nur noch 10 Minuten! – Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ im Themenschwerpunkt „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“, die den Auftakt zum Thema „Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ bildet, nahmen rund 130 Expertinnen und Experten aus der Fachszene sowie Vertreterinnen und Vertreter von Google/YouTube und Snap teil. Ihr erklärtes gemeinsames Ziel: die Auswirkungen intensiver Mediennutzung auf Kinder und Jugendliche zu beleuchten und Ansätze für Schutzmaßnahmen zu erarbeiten.

„Digitale Medien dienen Kindern und Jugendlichen zur Unterhaltung und zum Austausch mit Gleichaltrigen. Sie bieten Raum, um sich zu informieren, zu positionieren, kreativ zu sein, Hilfe zu erfahren. Digitale Medien können junge Menschen mit ihrem Überangebot und ihrer ständigen Erreichbarkeit aber auch überfordern und dazu führen, dass sie den Überblick über ihre Mediennutzung verlieren. Daher ist es uns in der BzKJ wichtig, dass wir im gemeinsamen Austausch mit den Anbietern, der Fachszene – sowie den Kindern und Jugendlichen selbst – Lösungen finden, wie wir die jungen Menschen vor einem Kontrollverlust schützen können, ohne sie in ihren Rechten und Chancen zu beschneiden,“

so Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin bei der BzKJ.

Frances Haugen, die sich für Transparenz und Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern einsetzt, gab tiefgehende Einblicke in die Mechanismen sozialer Medien. Sie betonte, dass Social-Media-Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden müssen, um psychischen und sozialen Schäden bei jungen Nutzerinnen und Nutzern vorzubeugen.

Professor Dr. Christian Montag, bekannt als Medienpsychologe und Autor, sprach über suchtähnliches Medienverhalten bei Kindern und Jugendlichen und gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung.

Maja Wegener, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) forderte, dass betroffenen jungen Menschen niedrigschwellige, kostenlose und bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung gestellt werden.

Auf der Anbieterseite waren Google/YouTube und Snap vertreten und brachten die Perspektive der großen Plattformen in den Dialog ein.

Die JUUUPORT-Scouts rückten mit ihrem Beitrag die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst in den Mittelpunkt der Diskussion. Die Scouts schilderten aus erster Hand, wie exzessive Mediennutzung das Leben junger Menschen beeinflussen kann und welche Herausforderungen sie dabei erleben. Sie betonten die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche aktiv in die Entwicklung von Lösungen einzubeziehen.

Die Expertinnen und Experten kamen zu dem gemeinsamen Ergebnis, dass digitale Medien so gestaltet sein sollten, dass sie Kinder und Jugendlich zu einem selbstbestimmten Umgang befähigen – und sie nicht zu einer exzessiven oder unkontrollierten Nutzung drängen.

Ziel der ZUKUNFTSWERKSTATT ist es, den Kinder- und Jugendmedienschutz gemeinsam so weiterzuentwickeln, dass er auch in einer dynamischen, digitalen Medienumgebung stetig Wirkung entfaltet. Die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe sind dabei die leitenden Kriterien. An die Veranstaltung werden vertiefende Arbeits- und Diskursformate anschließen, um auf geeignete Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen zu fokussieren und Kontrollverlust von jungen Menschen entgegenzuwirken.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Altersgrenzen für soziale Netzwerke Debatte um Social-Media-Verbot: Junge Menschen haben ein Recht auf digitale Teilhabe

Die BzKJ setzt den Schutz von Kinderrechten auf Grundlage des Digital Services Act, des Digitale-Dienstes-Gesetzes und des Jugendschutzgesetzes um.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden. Die Anbieter haben in Europa die gesetzliche Pflicht, ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten. Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige halte ich aber für zu weitgehend.“

Kinder haben gemäß Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe an Medien. Dazu gehören heute auch soziale Medien. Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2021 wurden die Grundsätze aus der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention in die Gesetzgebung integriert. Ein generelles Verbot des Zugangs zu sozialen Medien stellt einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar.

Seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act müssen digitale Dienste mit Sitz in der Europäischen Union so gestaltet sein, dass Kinder und Jugendliche sie sicher nutzen können. Dazu zählen auch Social-Media-Plattformen. In Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) für die Durchsetzung verantwortlich. Die KidD ist auf der neuen gesetzlichen Grundlage für Anbieter von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland sowie unter gewissen Umständen für Anbieter, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, zuständig. Die großen „very large online platforms“ (VLOPs) fallen in den Regulierungsbereich der Europäischen Kommission. Je besser die strukturellen Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, desto eher können auch jüngere Menschen die Angebote nutzen. Statt einer starren Altersgrenze ist eine wirksame und plattformspezifische Altersüberprüfung eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der KidD.

Die in der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien prüft zudem, ob Medieninhalte jugendgefährdend sind und jungen Menschen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Die Spruchpraxis gibt wichtige Orientierung im Spannungsfeld Jugendschutz und Kunst- und Meinungsfreiheit.

Im modernen Kinder- und Jugendmedienschutz geht es aber nicht nur um Schutz, sondern auch um Befähigung und digitale Teilhabe. Die BzKJ arbeitet mit Anbietern, Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendmedienschutzfachszene sowie Jugendlichen im Rahmen ihrer ZUKUNFTSWERKSTATT zusammen, um immer wieder Ansätze für eine möglichst sichere Mediennutzung zu entwickeln. Ziel ist es, dass nicht nur die Anbieter diese auf ihren Plattformen umsetzen, sondern dass auch eine pädagogische Begleitung von Eltern, in der Schule und der Jugendhilfe erfolgt.
 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

BzKJAKTUELL 4/2024 Meilensteine im Kinder- und Jugendmedienschutz: 70 Jahre Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und Startschuss für die KidD

Bei der am 19. September 2024 stattgefundenen Veranstaltung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) kamen in Berlin rund 200 Fachleute aus dem Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen. Im Mittelpunkt stand, neben dem Jubiläum der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien, die Vorstellung der 2024 gegründeten KidD.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr mit bedeutsamen Meilensteinen für die BzKJ und den Kinder- und Jugendmedienschutz zurück. Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act fiel der Startschuss für die Arbeit der unabhängigen Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten. Zudem ist die bei der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien 70 Jahre alt geworden. Ihre Spruchpraxis und Orientierungsfunktion im Hinblick auf jugendgefährdende Inhalte sind bis heute ein elementarer Bestandteil des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland. Beide Anlässe haben wir im Rahmen der BzKJ-Fachtagung gewürdigt.“

Die Beiträge der vorliegenden BzKJAKTUELL beinhalten die Grußworte der Veranstaltung und zeigen die dynamischen Weiterentwicklungen im Kinder- und Jugendmedienschutz aus verschiedenen Blickwinkeln. 

Begrüßungsrede des Direktors der BzKJ

BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht legte in seiner Rede einen Schwerpunkt auf die Betrachtung der Spannungsfelder im Kinder- und Jugendmedienschutz. Aus dem ursprünglichen Schutzgedanken hat sich der kinderrechtliche Dreiklang aus „Schutz, Befähigung und Teilhabe“ entwickelt, der nicht zuletzt auch gesetzlich verankert wurde.

Schutz durch Befähigung und (digitale) Teilhabe – das hört sich zunächst paradox an. Doch ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendmedienschutz verfolgt das Ziel, junge Menschen zu einem kindgerechten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen und sie an der Online-Welt teilhaben zu lassen. Nicht zuletzt prägt dieses Leitbild die Arbeit der BzKJ und damit auch ihre veränderte Rolle im Kinder- und Jugendmedienschutz.

Grußwort der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

In ihrer Rede skizzierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus die Entwicklung der Spruchpraxis der Prüfstelle sowie die Erweiterung des Aufgabenspektrums der Behörde zur heutigen BzKJ, die Prüfstelle und KidD vereint. Damit einhergehend stellte sie vergangene und aktuelle gesellschaftliche Forderungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz vor.

Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass die BzKJ nicht alleine für die Gestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes verantwortlich, sondern dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, bei der immer die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen sollten.

Keynote des Vorsitzenden der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und stellvertretenden Direktors der BzKJ

Der Vorsitzende der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und stellvertretende Direktor der BzKJ Thomas Salzmann umriss in seiner Rede die Arbeit der Prüfstelle der vergangenen 70 Jahre. Dabei akzentuierte er einige der Meilensteine in der Geschichte der neueren Spruchpraxis wie die Entwicklung der Tatbestände der Jugendgefährdung des „Online-Prangers“ und der „Gefährdung der Demokratiefähigkeit bzw. Demokratiefeindlichkeit“.

Er betonte zudem die Bedeutung der Orientierungsfunktion der Spruchpraxis für den Kinder- und Jugendmedienschutz sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs. In dem Zusammenhang stellte er heraus, dass es im Jugendschutz immer um die Rahmenbedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen auf der Grundlage des Menschenbildes des Grundgesetzes geht.

Begrüßungsrede des Leiters der KidD

Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Digital Services Act (DSA) im Mai 2024 hat die KidD ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Leiter, Michael Terhörst, blickte in seiner Rede auf ein aufregendes und spannendes Jahr zurück. Darin gab er einen Überblick über die Aufgaben sowie den Rechtsauftrag der KidD, stellte derzeitige Herausforderungen vor und richtete nicht zuletzt den Blick auf zukünftige Arbeitsprozesse.

Leitbild des Handelns der KidD ist die Durchsetzung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und digitale Teilhabe, damit Kinder und Jugendliche Online-Umgebungen altersgerecht erkunden und sicher nutzen können.

Im Interview: Isabell Rausch-Jarolimek und Michael Terhörst

Moderiert von Teresa Sickert stellten in einem Bühneninterview Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin und verantwortlich für die ZUKUNFTSWERKSTATT sowie Michael Terhörst die gemeinsame Zusammenarbeit im Bereich der Risikoanalyse und Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten vor. Sie führten aus, wie sie gegenseitig von den Erkenntnissen ihrer Arbeit profitieren und damit Hand in Hand Sorge dafür tragen, dass Kindern und Jugendlichen eine altersgerechte und sichere Mediennutzung ermöglicht wird. 

In der BzKJ erfolgt beispielsweise die kontinuierliche Beobachtung von für Kinder und Jugendliche potenziell neuen Gefährdungsphänomenen und die Ableitung von Maßnahmen, die zu einem wirksamen Schutz vor diesen Risiken beitragen können. Die Erkenntnisse werden der KidD zur Verfügung gestellt und fließen unter anderem in die Kriterienentwicklung für Anbietervorsorgemaßnahmen ein. 

70 Jahre Prüfstelle für jugendgefährdende Medien – eine Rückschau auf die Entwicklungen in der Spruchpraxis

Der Beitrag von Cornelia Schüller und Nilani Möhrle in der Rubrik „Spruchpraxis“ bietet eine Rückschau auf einige wesentliche Meilensteine in der Entwicklung der Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien in den vergangenen zehn Jahren. 

Insgesamt indizierte die Prüfstelle im vergangenen Jahrzehnt 6.200 Medien. Der Großteil bezieht sich insbesondere auf Telemedien. Diese Tendenz ist in den letzten fünf Jahren steigend. Im Zentrum der Verfahren stehen insbesondere Medien mit kinder-, gewalt- und tierpornografischen Inhalten. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Medien mit NS-verherrlichenden und/oder verharmlosenden und auch zu Gewalt anreizenden Aussagen.

Die Prüfstelle und ihre Beisitzerinnen und Beisitzer

Unter der Fragestellung „Wer prüft hier eigentlich?“ gibt der Beitrag in der Rubrik „Wissenswert“ Einblicke in die Arbeit der Prüfstelle und der in den Prüfgremien tätigen Beisitzerinnen und Beisitzer.

So werden beispielsweise die Aufgabe der Beisitzerinnen und Beisitzer, die Zusammensetzung des Prüfgremiums, die Ernennung und Amtszeit der Gremiumsmitglieder sowie der Ablauf einer Gremiensitzung vorgestellt.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Der Beitrag in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ stellt die jüngsten Entwicklungen im Themenschwerpunkt „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ vor. Im Oktober organisierte die BzKJ einen Online-Roundtable „Demokratiefähigkeit online gemeinsam schützen und stärken“ mit Vertreterinnen digitaler Dienste, einem jugendlichen Beiratsmitglied der BzKJ sowie weiteren interdisziplinären Expertinnen und Experten. Im Fokus standen Möglichkeiten und Herausforderungen zur Ausgestaltung von anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen-basierter Empfehlungssysteme, um junge Menschen bei der Bildung ihrer Demokratiefähigkeit zu unterstützen.

Darüber hinaus wirft der Beitrag einen Blick in die Zukunft: In der Schwerpunktstrecke „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“ richtet die BzKJ im Dezember eine Online-Veranstaltung aus, die sich mit der exzessiven Mediennutzung von Kinder- und Jugendlichen beschäftigt.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 4/2024 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ.

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Internationaler Tag der Kinderrechte Schutz, Befähigung und Teilhabe: Fundament des Handelns der BzKJ und der KidD im modernen Kinder- und Jugendmedienschutz

Lange hat der Kinder- und Jugendmedienschutz sich auf den Schutz im Sinne von Abschirmung von Kindern im Umgang mit Medien fokussiert. Dieser ist in vielen Fällen auch nach wie vor notwendig, aber neben Schutz durch Abschirmung treten aus kinderrechtlicher Perspektive auch die Rechte auf Befähigung und Teilhabe. Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2021 wurden die Grundsätze aus der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention in die Gesetzgebung integriert. 

KidD – Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Für die Durchsetzung dieser drei zentralen Kinderrechte ist unter anderem die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig. Mit in Kraft treten des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Digital Services Acts hat sie im Mai 2024 ihre Arbeit aufgenommen.

„Unser Hauptziel ist es, die Rechte von Kindern im digitalen Raum zu schützen und zu fördern. Kinder und Jugendliche haben das Recht, digitale Umgebungen altersgerecht zu erkunden und für sie wichtige digitale Dienste nutzen zu können. Sie haben außerdem das Recht, dabei vor Risiken geschützt zu werden. Daher ist es unsere Aufgabe, nachhaltig dafür Sorge zu tragen, dass digitale Dienste so gestaltet sind, dass Kinder in einer sicheren und kinderfreundlichen Umgebung lernen, spielen und sich entwickeln können“, 

so Michael Terhörst, Leiter der KidD.

Was sich zunächst wie ein Paradoxon anhört, kann funktionieren. Die KidD hat das Ziel, durch beispielsweise strukturelle Vorsorgemaßnahmen und eine kindgerechte Gestaltung von Nutzungsbedingungen in digitalen Diensten, Kinder zu schützen und zu befähigen, um digitale Dienste sicher nutzen zu können und damit auch ihr Recht auf digitale Teilhabe durchzusetzen. Dabei verfolgt die Stelle den Ansatz, mit den Anbieterdiensten zunächst im Dialog digitale Angebote Stück für Stück sicherer zu machen und geltendes Recht durchzusetzen. Kinder und Jugendlichen sollen in einem digitalen Umfeld groß werden, das ihnen deutlich mehr Chancen als Risiken bietet.

Wie die BzKJ sowie die KidD ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen und den Ansatz verfolgen, medienrechtliche Teilhabe durchzusetzen, um Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Lebenswelten zu erkunden und mitzugestalten, ist in den Beiträgen der Ausgabe 3/2024 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL ausführlich dargestellt.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Schutz vor sexueller Gewalt Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: Kinder müssen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch geschützt werden

Bild zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung_Copyright-Europäischer Rat
© Europäischer Rat

Der durch den Europarat initiierte Thementag findet 2024 unter dem Motto „Neue Technologien: Bedrohungen und Möglichkeiten zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ: 

„Egal ob in sozialen Medien, beim Gaming oder Filme schauen – Kinder müssen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden. Dazu bedarf es vielfältiger und vor allem gemeinsamer Maßnahmen. In der BzKJ widmen wir uns in unserem interdisziplinären Diskursformat der ZUKUNFTSWERKSTATT dem Schutz vor sexueller Gewalt und Belästigung im digitalen Raum. Dabei beziehen wir sowohl die Chancen als auch die Risiken ein, die sich beispielsweise durch die Entwicklungen neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz ergeben. Wichtig ist: Was analog gilt, muss auch digital gelten.“ 

ZUKUNFTSWERKSTATT fokussiert „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“

Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) oder virtuelle Realität (VR) können für sexuelle Straftaten und Gefährdungsphänomene missbraucht werden. Dies kann in sozialen Medien oder in Online-Gaming-Kontexten der Fall sein, beispielsweise durch Cybergrooming oder den Kontakt mit schädlichen Inhalten wie Pornografie. 

Die ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ widmet sich dem Thema im Rahmen ihrer Schwerpunktstrecke „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“. Hier kommen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, Jugendhilfeeinrichtungen, Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie relevante Anbietende digitaler Dienste zusammen. Auch Jugendliche selbst sind beteiligt. Das Ziel ist es, eine gemeinsame Wissensbasis der beteiligten Expertinnen und Experten zu erarbeiten und daraus qualitative adäquate Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche unter der Berücksichtigung von Befähigungs- und Teilhabeaspekten abzuleiten. 

Bislang fanden bereits drei aufeinander aufbauende Veranstaltungen im Themenbereich statt, unter anderem mit dem Fokus auf Online-Gaming und Anbietervorsorgemaßnahmen. Dabei beteiligten sich beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter von digitalen Diensten wie Google (insbesondere YouTube), Meta (insbesondere Instagram) und TikTok. Die bisherigen Ergebnisse im Themenbereich sind auf der Website der BzKJ in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ abrufbar.

Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Mit Anbietervorsorgemaßnahmen und der Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten beschäftigt sich zudem die bei der BzKJ verortete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Durch den 2024 in Kraft getretenen Digital Services Act (DSA) sind Anbietende digitaler Dienste, zum Beispiel von sozialen Netzwerken, verpflichtet, Kinder und Jugendliche durch geeignete strukturelle Vorsorgemaßnahmen vor Risiken zu schützen und zeitgleich ihre Rechte auf Teilhabe und Befähigung zu fördern. Dies umfasst auch den Schutz vor potenziell schädigenden oder unangemessenen Inhalten. 

Anbietende müssen strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie kindgerechte Melde- und Abhilfeverfahren vorhalten, über welche junge Menschen unter anderem (sexuelle) Belästigungen melden können. Falls die Anbietenden dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die KidD Anordnungen und im Zweifel auch Bußgelder erlassen. 

Abschirmung durch Indizierung

Neben den dialogischen Ansätzen indiziert die bei der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien seit nunmehr 70 Jahren Medien, die nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) jugendgefährdende Inhalte beinhalten. So werden unter anderem Plattformen indiziert, über die Bilder und Videos sexueller Gewalt an Kindern verbreitet werden sowie Medien, welche beispielsweise das Tatbestandsmerkmal der Unsittlichkeit beinhalten. 

Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: die BzKJ als starke Kooperationspartnerin

Die BzKJ verfolgt auch den Ansatz, ihre Kräfte mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Kinder- und Jugendschutz zu bündeln und damit innovative Projekte zu fördern. Sie hat gemeinsam mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) das „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ initiiert und steht im Austausch mit der UN-Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution Mama Fatima Singhateh. 

Aktionstag auf Initiative des Europarats

Der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ wurde 2015 vom Europarat initiiert und findet seither am 18. November statt. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

Internationale Netzwerkarbeit Austausch mit UN-Sonderberichterstatterin Mama Fatima Singhateh: Durchsetzung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe im digitalen Raum

Michael Terhörst, Mama Fatima Singhateh und Lukas Neuerburg
UN-Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution Mama Fatima Singhateh (Mitte) mit Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (rechts) und Lukas Neuerburg von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (links) am 24.10.2024 in Berlin. © BzKJ

Bei dem Treffen standen das gegenseitige Kennenlernen sowie der Austausch über mediale Gefährdungsphänomene mit Bezug zu sexualisierter Gewalt und Belästigung sowie effektive Begegnungsstrategien im Mittelpunkt. Dabei ging es um die Frage, wie Kinder und Jugendliche in einem digitalen Umfeld sicher unter den bekannten Risiken aufwachsen und zeitgleich die Vielzahl an Chancen nutzen können. 

Michael Terhörst, Leiter der KidD:

„Von den unterschiedlichen Gefahrenpotentialen, die von der KidD beobachtet werden, kommt dem Schutz der sexuellen Integrität von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung digitaler Medien besondere Bedeutung zu. Deswegen freuen wir uns sehr über den Austausch mit Frau Singhateh und den wertvollen Input aus ihrer internationalen Perspektive.“

Michael Terhörst stellte sowohl den Aufgabenbereich als auch die gesetzten Ziele der KidD vor. Zu diesen gehört vor allem die Durchsetzung von Maßnahmen der Anbietervorsorge auf Online-Plattformen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage des Digital Services Acts. Die KidD blickt mit ihrem Partnernetzwerk, welches sich aus diversen Institutionen des Kinder- und Jugendmedienschutzes zusammensetzt, auf aktuelle Entwicklungen und erarbeitet Lösungsstrategien. Zu den Maßnahmen der Gefährdungsbegegnung gehören strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie Altersverifikationssysteme, sichere Voreinstellungen oder Melde- und Abhilfeverfahren. Diese unterliegen einer stetigen Weiterentwicklung und müssen auf neue Gefährdungslagen angepasst werden. Das Ziel der KidD ist ein ausbalanciertes System von Chancen und Risiken, das Kindern und Jugendlichen Schutz, Befähigung und Teilhabe in einem digitalen Umfeld ermöglicht. Bei nicht ausreichenden Vorkehrungen setzt die KidD geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen nach Möglichkeit im Rahmen von Beratungsgesprächen mit digitalen Diensten durch, ansonsten über Abmahnungen und Bußgelder. 

Lukas Neuerburg, Referent im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Kommunikation, gab zudem einen Einblick in die Strecke „Sexuelle Gewalt und Belästigung im Digitalen Raum“ aus dem BzKJ-Diskursformat ZUKUNFTSWERKSTATT. Dabei wurde besonders der Bedarf der konsequenten Entwicklung, Umsetzung und Etablierung anbieterseitiger Schutzkonzepte mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen herausgestellt. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, an den für sie relevanten digitalen Medien möglichst unbeschwert teilhaben zu können und zeitgleich vor sexueller Gewalt und Diskriminierung im digitalen Raum geschützt werden. Neben diesen Maßnahmen sind altersgerechte Sensibilisierungs-, Befähigungs- und Hilfeangebote eine zentrale Säule im Kinder- und Jugendmedienschutz. Zudem war auch die Vorstellung der Kooperation zwischen der BzKJ und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ Bestandteil des Austauschs. Dieses wurde 2023 gegründet, um Kinder und Jugendliche in ihren digitalen Lebenswelten besser schützen zu können. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Tag der Kinderseiten BzKJ setzt sich für digitale Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen ein

Logo zum Tag der Kinderseiten am 21.10.2024
© Seitenstark

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ: 

„Kinder wachsen mit digitalen Angeboten auf und nutzen diese immer früher. Daher ist es wichtig, Projekte zu fördern, die kindgerechte Zugangswege ins Internet ermöglichen, Orientierungshilfen für Kinder und Erziehende auf den Weg bringen und auch die Demokratiefähigkeit stärken. Die durch die BzKJ unterstützten Initiativen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.“

Bei den durch die BzKJ geförderten Projekten handelt es sich um Maßnahmen und digitale Angebote, die Kindern altersgerechte Online-Erfahrungen ermöglichen oder hierzu wichtige Erkenntnisse und Orientierung für Kinder und Erziehende liefern. Im Rahmen ihres Förderprogramms 2024 stellt die BzKJ insgesamt rund 225.000 Euro für die Förderung von sieben Projekten zur Verfügung.

„Internet-ABC“: Projekt Digitale Pinnwand

Unter den durch die BzKJ geförderten Projekten befindet sich auch das Angebot „Internet-ABC“. Unterstützt wird dabei die Entwicklung einer digitalen Pinnwand als kindgerechtes Beteiligungs- und Informationsformat. Ziel der Pinnwand ist es, dass Kinder darüber ihre medienbezogenen Fragen zu Themen wie beispielsweise Cybermobbing, Fake News, Hate Speech, TikTok oder Bildschirmzeiten posten können. Aus der Community oder von der Redaktion sollen sie dann kindgerechte individuelle Antworten erhalten. Digitale Teilhabe und Befähigung sollen so in sicherem Rahmen gefördert werden.

Seitenstark e. V.: Video-Link-Clips als neuer Zugangsweg zu qualitätsgeprüften Internetangeboten

Eine weitere durch die BzKJ 2024 geförderte Kinderseite ist „Seitenstark“. Der dahinterstehende Verein erhielt eine Förderung für die Entwicklung von kurzen, animierten Video-Clips, die Kinder auf qualitätsgeprüfte Internetangebote aufmerksam machen sollen. Neben dem geförderten Projekt bietet die Internetseite von Seitenstark einen umfangreichen Überblick über empfehlenswerte Kinderinternetangebote. 

ZUKUNFTSWEKSTATT: Wahrung der Demokratiefähigkeit als zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Neben der Förderung von Projektinitiativen führt die BzKJ auch in 2024 den Themenschwerpunkt „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ innerhalb ihres Diskursformats ZUKUNFTSWERKSTATT fort. 

Am 10. Oktober traten in einem digitalen Roundtable Vertreterinnen digitaler Dienste mit weiteren Expertinnen und Experten sowie einem jugendlichen Beiratsmitglied der BzKJ in einen interdisziplinären Austausch. Hierbei stand unter anderem die Frage im Mittelpunkt, wie und welche Vorsorgemaßnahmen sich bewährt haben, um Kinder und Jugendliche bestmöglich vor demokratiefeindlichen Einflüssen zu schützen. Die Teilnehmenden diskutierten zudem, wie diese Maßnahmen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen-basierter Empfehlungssysteme, in der Zukunft kindgerechter gestaltet werden können. Die Teilnehmenden kamen zu der gemeinsamen Erkenntnis, dass Befähigungs- und Orientierungsmaßnahmen im Bereich der Demokratieförderung für Kinder und Jugendliche eine besondere Bedeutung einnehmen.

Der „Tag der Kinderseiten“ findet jährlich am 21. Oktober statt. Zu diesem Anlass lädt der Initiator Seitenstark e. V. dazu ein, die Welt der Kinderseiten zu entdecken, zu erleben und zu feiern. Weitere Informationen zum Aktionstag finden sich auf der Internetseite vom „Tag der Kinderseiten“.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Online-Roundtable Digitale Demokratiefähigkeit: Befähigung und Orientierung von zentraler Bedeutung

Im Fokus des aus der ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ ausgerichteten Online-Roundtable standen Möglichkeiten und Herausforderungen zur Ausgestaltung von anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen-basierter Empfehlungssysteme, um junge Menschen bei der Bildung ihrer Demokratiefähigkeit zu unterstützen. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass Befähigungs- und Orientierungsmaßnahmen im Bereich der Demokratieförderung für Kinder und Jugendliche eine besondere Bedeutung einnehmen. 

Auch Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, unterstreicht die Wichtigkeit von demokratiefördernden Maßnahmen im digitalen Raum und bedankt sich für die Teilnahme und das Engagement:

„Gerade unter Beachtung aktueller medialer und gesellschaftlicher Entwicklungen zeigt sich, dass die Wahrung der Demokratiefähigkeit junger Menschen im digitalen Raum eine zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist. Der von der BzKJ durchgeführte interdisziplinäre Austausch hat einmal mehr verdeutlicht, wie sinnvoll und zielführend die Beteiligung von Anbietern, weiteren Expertinnen und Experten und von Kindern und Jugendlichen selbst ist.“

KI-gestützte Maßnahmen gegen Online-Gefährdungen

In verschiedenen Beiträgen und unter Einbindung der bisherigen Ergebnisse der ZUKUNFTSWERKSTATT-Strecke „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ ermittelten die Teilnehmenden zentrale Bedarfe und prüften konkrete Maßnahmen. Neben dem Fokus auf KI und Algorithmen-basierten Empfehlungssystemen bildete die Verbesserung der anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen einen wichtigen Schwerpunkt. 

Die Vertreterinnen von YouTube/Google und Microsoft stellten in diesem Zusammenhang KI-gestützte Maßnahmen in ihren Angeboten vor, um (KI-gestützte) Manipulation (beispielsweise Deepfakes, Desinformation) und Radikalisierung junger Menschen frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Dr. Nikolai Horn vom iRights.Lab gab Input zum Thema „KI-Potenziale, Grenzen und Gefährdungen für die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen online“.

Stärkung von Online-Demokratiefähigkeit: Gemeinsame Aufgabe im Kinder- und Jugendmedienschutz

Der Roundtable fungierte als interdisziplinärer Austausch sowie zur Diskussion und Erarbeitung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Im Zusammenhang mit KI sollten auch die damit einhergehenden Vorteile verstärkt geprüft werden. Im Bereich der anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen wurde deutlich, dass hier verschiedene Maßnahmen zusammenwirken müssen, um Demokratiefähigkeit im digitalen Raum positiv zu unterstützen. 

Die Beteiligten betonten ihr großes Interesse, mit der BzKJ hierzu weiter im konstruktiven Austausch zu bleiben. Gleichzeitig unterstrich die BzKJ, weitere Anbieter in die nächsten Schritte zur konkreten Umsetzung zielführender Maßnahmen einzubeziehen. Gemeinsames Ziel ist es, die Demokratiefähigkeit junger Menschen online zu unterstützen und digitale Angebote so zu gestalten, dass sie hierauf bestmöglich einzahlen.

Weiterführende Informationen zur ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Digitale Veranstaltungsreihe Erfolgreiche Kooperation: BzKJ führt Online-Reihe an der Akademie der Kulturellen Bildung weiter

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, begrüßt die Fortsetzung der Kooperation: 

„Pädagogische Fachkräfte im Feld der Kinder- und Jugendförderung sind elementar wichtig, um jungen Menschen wie auch ihren Eltern Orientierung in digitalen Welten zu geben.  Ich freue mich sehr, dass unser gemeinsames Veranstaltungsangebot der BzKJ und der Akademie der Kulturellen Bildung so gut angenommen wurde und die Kooperation nun in die nächste Runde geht.“ 

Orientierung im Bereich der digitalen Medien wird zunehmend relevanter, da diese immer früher im Alltag von Kindern eine wichtige Rolle spielen. Dabei bieten sie Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung von Heranwachsenden beeinträchtigen oder gefährden können. Hier stellen sich viele Fragen: Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, Online-Angebote altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieterinnen und Anbieter? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden?

Diese und weitere Fragen können im Rahmen von vier Online-Veranstaltungen unter dem Titel „Schutz, Befähigung, Teilhabe – Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis“ mit Expertinnen und Experten der BzKJ diskutiert werden.

Termine Online-Veranstaltungen

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich. Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander und unabhängig von der Teilnahme anderer Veranstaltungen der Akademie besucht werden. Die Dozentinnen und Dozenten sowie weitere Details zum Ablauf und Inhalt werden rechtzeitig vorab bekannt gegeben. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expertinnen und Experten der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Zum Programmheft 2025 der Akademie der Kulturellen Bildung.

Über die BzKJ

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Alterskennzeichnung Steam kooperiert mit BzKJ – wichtiger Schritt für Orientierung auf der Gamingplattform

Das Jugendschutzgesetz verpflichtet in § 14a die Anbieter von digitalen Film- und Spielplattformen, in ihren Angeboten nur Inhalte mit deutlich wahrnehmbarer Alterskennzeichnung anzubieten. Die BzKJ überwacht diese Verpflichtung durch die bei ihr im Mai 2024 eingerichtete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD).

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Was im analogen Handel lang bewährte Praxis ist, gilt seit 2021 auch im digitalen Raum. Alterskennzeichen geben jungen Menschen und ihren Eltern Orientierung bei der Auswahl der Spiele. Es ist wichtig, dass gerade die von Kindern und Jugendlichen genutzten Plattformen ihre Verantwortung für den Jugendschutz wahrnehmen.“

Der Austausch mit Steam gestaltete sich dabei von Beginn an konstruktiv und lösungsorientiert. Dies betraf vor allem die Umsetzung der Vorgaben zur Sichtbarkeit und inhaltlichen Orientierung. So wurde bereits im vergangenen Jahr ein großer Teil der seit Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung im Jahr 2021 veröffentlichten Spiele durch den Anbieter gesetzeskonform gekennzeichnet. Eine besondere Herausforderung besteht darin, den sehr großen Katalog an Spielen, die vor Inkrafttreten der Regelung angeboten wurden, nachträglich zu kennzeichnen. Mit der Ankündigung der Valve Corporation an die Spieleentwickler, alle bis zum 15. November dieses Jahres nicht gekennzeichneten Spiele von der Plattform zu entfernen, setzt Steam die gesetzlichen Vorgaben konsequent um. Ein Anbieten von älteren Spielen bleibt bei nachträglicher Kennzeichnung weiterhin möglich, wenn der Spieleanbieter eine entsprechende Alterskennzeichnung umsetzt.

Michael Terhörst, Leiter der KidD:

„Die Zusammenarbeit mit Valve zeigt, dass das Konzept der dialogischen Regulierung wirksam ist. Die KidD überwacht die Umsetzung der Alterskennzeichnung auf den Plattformen und setzt weiterhin auf kooperative Zusammenarbeit.“

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

7. Beiratssitzung der BzKJ Beiratssitzung der BzKJ: Danksagung und Ausblick auf nächste Amtsperiode ab März 2025

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, betonte die Bedeutung der vielfältigen Perspektiven, die durch die interdisziplinäre Zusammensetzung des Beirats zusammengeführt wurden:

„Wir danken allen Mitgliedern des Beirats der BzKJ, deren Engagement und Ideen die Arbeit unserer Behörde maßgeblich bereichert haben. Besonders wertvoll war der immer offene und produktive Austausch, der durch die unterschiedlichen Hintergründe und Fachrichtungen jedes einzelnen Mitglieds zustande gekommen ist. In Vielfalt haben wir gemeinsam wichtige Impulse gesetzt, um den Kinder- und Jugendmedienschutz weiterzuentwickeln.“

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der gesetzlich verankerten Jugendbeteiligung, welche die BzKJ als erste Bundesbehörde in Deutschland erfolgreich umgesetzt hat. Diese Form der Partizipation ermöglicht es jungen Menschen, ihre Interessen und Perspektiven im direkten Austausch zu vertreten und in die Arbeit der BzKJ einfließen zu lassen. Ab März 2025 startet die neue Amtsperiode und bis dahin werden neue jugendliche Beiratsmitglieder gesucht. Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier. Der Beirat bietet interessierten jungen Menschen die Möglichkeit, sich aktiv für den Schutz ihrer Generation im digitalen Raum einzusetzen.

7. Beiratssitzung legt Themenfokus auf Gefährdung der Demokratiefähigkeit

Der inhaltliche Schwerpunkt der Beiratssitzung lag insbesondere auf der Frage, wie digitale Plattformen die Demokratiefähigkeit junger Menschen sowohl gefährden als auch stärken können.

Am ersten Sitzungstag stellte sich das Team der bei der BzKJ angesiedelten „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) vor. Die KidD prüft unter anderem, ob in digitalen Angeboten angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche vorgehalten sind.

Auf die Frage nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte der Hinweis auf die Möglichkeit für Online-Nutzende, rechtswidrige Inhalte bei Hostingdiensten über ein Beschwerdeformular bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Differenzierte Informationen auf Online-Plattformen nötig

Der zweite Sitzungstag thematisierte die politische Meinungsbildung von Jugendlichen durch die Nutzung sozialer Medien. Input lieferten das BzKJ-Referat „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Kommunikation“ (WPK), Flemming Ipsen von jugendschutz.net – dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und die jugendlichen Beiratsmitglieder.

Die jugendlichen Beiratsmitglieder wiesen in der anschließenden Diskussion auf die Herausforderung hin, dass Algorithmen oft extremistische oder verzerrte Inhalte verbreiten, was die politische Diskussionskultur belaste. Sie äußerten den Wunsch nach einer besseren Differenzierung von Informationen, um extremistische Inhalte zu reduzieren.

Aktuell arbeitet die BzKJ daran, das Thema „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ im Rahmen ihres Diskursformats ZUKUNFTSWERKSTATT weiterzuführen. Das Ziel ist, gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren Lösungen zu entwickeln, die junge Menschen besser vor extremistischen Inhalten schützen und gleichzeitig ihre digitale Teilhabe stärken. Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter www.bzkj.de/bzkj/beirat.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Fachtagung Kinder- und Jugendmedienschutz BzKJ-Fachtagung in Berlin: Von der Prüfstelle zur KidD – Kinderrechte im digitalen Zeitalter zukunftssicher gestalten

Bundesjugendministerin Lisa Paus mit Sebastian Gutknecht und Michael Terhörst
Bundesjugendministerin Lisa Paus mit Sebastian Gutknecht (links) und Michael Terhörst (rechts) © BzKJ/photothek/Felix Zahn

Bundesjugendministerin Lisa Paus, die ein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer richtete, unterstrich ebenfalls die Bedeutung der neuen Stelle:

„In einer zunehmend vernetzten Welt müssen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum kontinuierlich weiterentwickeln. Der Schutz vor Gewalt, Hass und Hetze ist Voraussetzung dafür, dass junge Menschen das Netz frei nutzen können. Mit der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten schaffen wir in Deutschland eine moderne Struktur, die sicherstellt, dass digitale Plattformen ihrer Verantwortung nachkommen. Dies ist ein entscheidender Baustein, um Kinder und Jugendliche auch digital besser zu schützen.“

Bundesjugendministerin Lisa Paus
Bundesjugendministerin Lisa Paus auf der BzKJ-Fachtagung am 19.09.2024 in Berlin © BzKJ/photothek/Felix Zahn

Die KidD ist organisatorisch angesiedelt bei der BzKJ und hat die Aufgabe, Online-Plattformen mit Sitz primär in Deutschland zu überwachen, ob sie wirksame Vorsorgemaßnahmen wie Altersüberprüfungen oder Melde- und Abhilfesysteme implementiert haben. Hierdurch wird den Kinderrechten auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Medien zur Durchsetzung verholfen. 

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Die Einrichtung der KidD ist ein wichtiger Meilenstein für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland. So können wir unsere seit 2021 auf Grundlage des nationalen Jugendschutzgesetzes erworbene Expertise bei der Überwachung von Online-Plattformen in den nunmehr europäischen Rechtsrahmen überführen und gemeinsam mit den anderen zuständigen Stellen in Deutschland wie in Europa zur Wirkung bringen. Die KidD trifft unabhängige Entscheidungen, ist aber gleichzeitig eine Säule der BzKJ neben der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.“

Neben der Präsentation der KidD stand auch das 70-jährige Bestehen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien im Fokus. In Zeiten großer Verunsicherung darüber, wann Inhalte auf Plattformen gelöscht werden sollten und wann die Meinungsfreiheit vorgeht, kommt der seit 1954 tätigen Prüfstelle eine wichtige Orientierungsfunktion zu. Die Veranstaltung verdeutlichte, wie wichtig es ist, bewährte Instrumente wie die Prüfstelle mit neuen Maßnahmen wie der KidD zu kombinieren, um Kinder und Jugendliche in einer sich stetig wandelnden digitalen Welt zu schützen.

Micheal Terhörst, Leiter der KidD:

„Viele Anbieter haben Schritte in die richtige Richtung unternommen, doch es besteht weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf, um die Kinderrechte in der digitalen Welt umfassend zu schützen. Der Austausch auf der Fachtagung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, aber auch, dass die Herausforderungen komplex sind. Wir müssen den Kinder- und Jugendmedienschutz konsequent weiterdenken, um Kindern und Jugendlichen eine sichere digitale Teilhabe zu ermöglichen. Mit der KidD haben wir ein starkes Werkzeug in der Hand, um dies zu tun.“

Zu den Höhepunkten gehörte der Fachvortrag von Prof. Dr. jur. Marc Liesching, der die Herausforderungen und Chancen des Digital Services Act für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum beleuchtete.

Thomas Salzmann, Vorsitzender der Prüfstelle und stellvertretender Direktor der BzKJ stellte in seinem Vortrag zur Orientierungsfunktion der Spruchpraxis heraus, dass Jugendschutz immer auch die Verteidigung von demokratischen Grundwerten ist.

Die sich daran anschließende erste Diskussionsrunde beschäftigte sich mit den Herausforderungen der Inhalte-Regulierung, unter Beteiligung von Nilani Möhrle von der BzKJ, Dr. Niels Brüggen vom JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, Friedrich Enders von TikTok, Jochen Fasco von der Kommission für Jugendmedienschutz und Alexandra Koch-Skiba von der Beschwerdestelle beim Verband der Internetwirtschaft e. V. Moderation führte Teresa Sickert.

Kritischen Umgang mit Medien fördern – Maßnahmen zum Schutz konsequent umsetzen

In einer weiteren Runde diskutierten Andrea Sanders Winter von der Bundesnetzagentur, Marie von Stauffenberg von Meta, Sven Bischoff von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V., einem jugendlichen Mitglied aus dem Beirat der BzKJ und dem Leiter der KidD, Michael Terhörst. 

Im Mittelpunkt stand die Forderung nach einheitlichem Schutz, vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Strategien und der Herausforderung, Risiken für Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von digitalen Diensten zu bewerten und zu vermindern. 

Wichtig sei, Risikobewertungen transparent zu machen und Maßnahmen konsequent umzusetzen – im Einklang mit den Vorgaben der nationalen Behörden und der Beteiligung junger Menschen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Forschungsbericht veröffentlicht Studie stellt Optimierungsbedarf bei kindgerechter Gestaltung digitaler Angebote fest

Cover des Abschlussberichts "Kindgerechte Online-Angebote - Zugänge und Orientierung"
Abschlussbericht: Kindgerechte Online-Angebote - Zugänge und Orientierung © BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) veröffentlicht den Abschlussbericht zur Studie „Kindgerechte Online-Angebote – Zugänge und Orientierung". Die Stiftung Digitale Chancen setzte den Forschungsauftrag für die BzKJ um. Die Untersuchung beleuchtet die Nutzung digitaler Angebote durch Kinder im Alter von etwa sechs bis 13 Jahren. Ergänzend wurde geprüft, wie sich Kinder selbst und Erziehungsverantwortliche über digitale Angebote für Kinder informieren.

Die Studie zeigt unter anderem auf, dass Kinder Angebote, die sich gezielt an sie richten und solche, die nicht für Kinder konzipiert sind, parallel nutzen. Bisher kaum ausgeschöpfte Potenziale für kindgerechte Angebote liegen nach wie vor im Bereich der mobilen Nutzung. Das gilt insbesondere für Smartphones und Tablets, die von den Jüngeren vorrangig genutzt werden.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Kinder nutzen digitale Angebote vorwiegend mittels mobiler Endgeräte. Das Prinzip ‚Mobile First‘ wird bei der Gestaltung von Angeboten, die sich an Kinder richten, jedoch nur eingeschränkt umgesetzt. Das führt dazu, dass viele Angebote nicht optimal auf die spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen abgestimmt sind. Die von der BzKJ beauftragte Studie zeigt, dass es neue Ansätze für die kindgerechte Gestaltung digitaler Angebote braucht.“

Der Bericht zeigt, dass die sich entwickelnden Fähigkeiten und das sich im Altersverlauf ändernde Nutzungsverhalten von Kindern in vielen digitalen Angeboten nicht angemessen einbezogen werden. Zahlreiche Angebote sind altersgruppenübergreifend gestaltet. Das führt dazu, dass diese Angebote für jüngere Kinder teilweise überfordernd und für ältere Kinder hingegen wenig ansprechend sind.

Die immer schnelleren technischen Innovationszyklen sind für die Kinderangebotslandschaft ebenfalls herausfordernd, lautet eine Feststellung in der Studie. Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass aktuelle Angebote das Kinderrecht auf digitale Teilhabe nur unzureichend berücksichtigen. Demnach gibt es nur wenige, meist themenspezifische Anwendungen, die Interaktion und Kommunikation von Kindern untereinander fördern.

Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen, betont:

„Aus kinderrechtlicher Perspektive ist eine Weiterentwicklung der Angebotslandschaft zu wünschen, die neben dem Schutz auch die Befähigung und das Zugehörigkeitsbedürfnis von Kindern in den Fokus rückt und so ihre vollständige Teilhabe an einer zunehmend von digitalen Medien geprägten Gesellschaft ermöglicht.“

Zentrale Merkmale der Angebotslandschaft wie die Nutzbarkeit über mobile Endgeräte oder die Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe präsentiert die Studie in einer interaktiven Landkarte.

Als gemeinnützige Organisation erforscht die Stiftung Digitale Chancen seit dem Jahr 2002 die gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung und setzt sich für digitale Chancengleichheit ein.

Weltkindertag 2024: „Mit Kinderrechten in die Zukunft“

Unter der Überschrift „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ bietet der bevorstehende Weltkindertag am 20. September eine gute Gelegenheit, auf die digitalen Rechte und Bedürfnisse von Kindern hinzuweisen und eine Diskussion über die notwendige Weiterentwicklung digitaler Angebote anzustoßen.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz setzt sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags dafür ein, dass digitale Angebote für Kinder sowohl den Schutz als auch die Förderung der digitalen Kompetenzen der jungen Generation im Blick haben und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern verbessern.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJ-Fachtagung 19.09.2024 in Berlin Kinderrechte in der digitalen Welt - von der Prüfstelle zur KidD

Die im Mai dieses Jahres neu in der BzKJ gegründete „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) setzt in Anwendung des europäischen Digital Services Act (DSA) strukturelle Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche in digitalen Diensten durch. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung der Angebote ein möglichst hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu ermöglichen. Damit werden die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in der digitalen Welt zur Wirkung gebracht. Beleuchtet werden die Herausforderungen und Chancen des DSA für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Die Fachtagung würdigt zudem das 70-jährige Bestehen der in der BzKJ angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien, die im Jahr 1954 als „Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ in Bonn gegründet wurde und bis heute eine wesentliche Rolle im Kinder- und Jugendmedienschutz spielt. Hier werden an einzelnen Medieninhalten immer gleichzeitig auch grundsätzliche Entscheidungen getroffen, welche Inhalte gefährdend sind für junge Menschen und welche nicht – eine Funktion, die auch in digitalen Welten dringend notwendige Orientierung gibt.

Moderatorin und Autorin Teresa Sickert führt durch die Veranstaltung.

Zum Veranstaltungsprogramm.

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie Eindrücke folgen auf der BzKJ-Website und auf den Social-Media-Kanälen der BzKJ unter den Hashtags #bzkj und #bzkjFachtagung2024.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Social Media Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz startet Social-Media-Kanäle

Fortan gibt die BzKJ auf den Social-Media-Kanälen LinkedIn und Mastodon Einblick in ihre Arbeit und berichtet über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Arbeitsergebnisse im Kinder- und Jugendmedienschutz. Hiermit wollen wir auch die Orientierung junger Menschen, ihrer Eltern und von pädagogischen Fachkräften bei der Mediennutzung und Medienerziehung fördern.

Sie finden uns bei 

Wir freuen uns auf den Dialog über unsere Kanäle.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJAKTUELL 3/2024 Anbieterpflichten in Europa durchsetzen: Kinderrechte in digitalen Diensten im Fokus

Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das den europäischen Digital Services Act (DSA) in Deutschland umsetzt und Zuständigkeiten festlegt, hat die organisatorisch bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtete „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) ihre Arbeit aufgenommen.

Die Beiträge der vorliegenden BzKJAKTUELL bieten Erläuterungen zu den Aufgaben und der Arbeitsweise der KidD. Im Juni hat die KidD zudem ihre Website freigeschaltet, unter www.kidd.bund.de stehen weitere Informationen bereit. Am 19. September veranstaltet die BzKJ außerdem eine Fachtagung in Berlin, um die Arbeit der KidD im nationalen und internationalen Kontext zu beleuchten.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Es ist etwas Wichtiges passiert im Kinder- und Jugendmedienschutz, was den Blick aufs Grundsätzliche und die Möglichkeiten der Zukunft lenkt. Die bei der BzKJ eingerichtete KidD agiert in einem neuen kinderrechtlichen System, welches nunmehr die Durchsetzung von strukturellen Schutzmaßnahmen in digitalen Diensten europäisch regelt.“

Nachgefragt: Michael Terhörst im Interview

Im ersten Schwerpunktbeitrag „Online-Plattformen sicherer machen: Die ‚KidD‘ und ihr Einsatz für Kinder und Jugendliche“ berichtet Michael Terhörst, seit dem 1. Juli 2024 Leiter der KidD, über die Ziele und Aufgaben der neuen Stelle. Hauptziel ist es, die Rechte von Kindern im digitalen Raum zu schützen und zu fördern. Die KidD setzt sich dafür ein, dass digitale Dienste sicherer und kinderfreundlich gestaltet sind und strukturelle Vorsorgemaßnahmen implementiert werden, um Kinder und Jugendliche vor Risiken wie Cybergrooming und exzessiver Mediennutzung zu schützen.

Terhörst erläutert, dass die KidD in drei Hauptbereichen tätig ist: 1. Durchsetzung struktureller Vorsorgemaßnahmen, 2. Überwachung der Bereitstellung kindgerechter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und 3. Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen zur Verwendung von Alterskennzeichen bei Film- und Spielplattformen.

Kinderrechte im digitalen Raum schützen

Der zweite Schwerpunktbeitrag „Rechte von Kindern im digitalen Raum schützen“ befasst sich mit den Chancen und Risiken digitaler Umgebungen für Kinder und Jugendliche. Digitale Medien spielen eine immer größere Rolle im Leben junger Menschen, sowohl im privaten als auch im schulischen und freizeitlichen Kontext. Gleichzeitig bergen sie zahlreiche Risiken, darunter pädophil motivierte Missbrauchsanbahnungen, Cybermobbing und die Konfrontation mit unangemessenen Inhalten.

Ein zentraler Ansatzpunkt für den Schutz von Kindern im digitalen Raum sind die Kinderrechte, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgelegt sind. Diese Rechte bilden die Grundlage für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz und müssen kontinuierlich an die dynamischen Entwicklungen im digitalen Raum angepasst werden. Der Beitrag unterstreicht die Bedeutung eines in sich stimmigen kinderrechtlichen Dreiecks aus Schutz, Befähigung und Teilhabe auch im digitalen Raum. Die Wahrung der Kinderrechte durch die Schaffung einer möglichst sicheren und bereichernden Online-Umgebung für Kinder und Jugendliche ist dabei ein wichtiges politisches Kernziel des DSA und folglich auch der KidD.

Aufsichtsverfahren der KidD

Der Beitrag in der Rubrik „Wissenswert“ beschreibt den Ablauf des Aufsichtsverfahrens der KidD. Die Stelle überwacht die Einhaltung von Anbieterpflichten nach dem DSA und initiiert Aufsichtsverfahren sowohl durch Meldungen als auch durch eigenes Monitoring. Im Falle eines Verstoßes gegen die gesetzlichen Pflichten werden Anbieter zur Stellungnahme aufgefordert und gegebenenfalls beraten. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann die KidD Anordnungen erlassen und Bußgelder verhängen.

Das Monitoringsystem der KidD sammelt relevante Informationen aus der gesamten Anbieterlandschaft, unterstützt durch ein Netzwerk von Partnerorganisationen. Ziel ist es, die Kinderrechte im digitalen Umfeld bestmöglich durchzusetzen und strukturelle Anpassungen bei Anbietern zu erreichen. Die KidD legt dabei großen Wert auf eine dialogische Regulierung, um nachhaltige Lösungen im Sinne des Kinder- und Jugendmedienschutzes zu finden.

Spruchpraxis: Rechtmäßigkeit der Indizierung einer Online-Broschüre und Feststellung fehlender Inhaltsgleichheit

Die Rubrik „Spruchpraxis“ informiert wie üblich über aktuelle Entwicklungen und Fälle der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien. Der erste Spruchpraxis-Beitrag zeigt einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW). Das OVG NRW bestätigte die Rechtmäßigkeit der Indizierung einer Online-Broschüre, die Kinder, die sich ihrem Geschlecht nicht zugehörig fühlen, pathologisiert und als einem negativ konnotierten und sektenähnlichen „Transgenderkult“ verfallen darstellt. Die Prüfstelle hatte die Broschüre als jugendgefährdend eingestuft und in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen.

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Jugendschutzes gegenüber kontroversen gesellschaftlichen Debatten. Die Prüfstelle führte aus, dass die Broschüre geeignet sei, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu gefährden, indem sie trans*Personen diskriminiere und verrohende Inhalte verbreite. Das OVG NRW bestätigte diese Einschätzung und hob hervor, dass der Jugendschutz Vorrang vor der Meinungsfreiheit der Verfasserin habe.

Der zweite Spruchpraxis-Beitrag beschäftigt sich mit Verfahren der Prüfstelle zur Feststellung der fehlenden Inhaltsgleichheit. Dabei haben der Urheber/die Urheberin beziehungsweise der Rechteinhaber/die Rechteinhaberin die Möglichkeit, eine erneute Prüfung eines indizierten Mediums durch die Prüfstelle zu beantragen, mit dem Ziel der Feststellung der fehlenden Inhaltsgleichheit. Diese Verfahrensart ist beispielsweise relevant für die Überprüfung gekürzter Filmfassungen von ursprünglich indizierten Filmen. Hintergrund ist, dass die Indizierungsfolgen nicht nur die indizierten Trägermedien selbst betreffen, sondern auch alle mit diesen ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleichen Trägermedien.

ZUKUNFTSWERKSTATT: Jugendliche Beiratsmitglieder für nächste Amtsperiode gesucht und Beteiligung im „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“

Der Beitrag in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ macht auf die bevorstehende Bewerbungsausschreibung für Jugendliche zur zweiten Amtsperiode des Beirats der BzKJ ab März 2025 aufmerksam. Dem Beirat gehören mindestens zwei Jugendliche an, die die Perspektive und Interessen ihrer Generation im Austausch vertreten. Die BzKJ ist die erste Bundesoberbehörde, die eine gesetzlich verankerte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in ihrem Beirat umsetzt.

Im Weiteren stellt der Beitrag die aktive Beteiligung der BzKJ im „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ vor, einer Kooperation mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Ziel des Bündnisses ist es, die Arbeit des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im digitalen Bereich zu stärken. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit sollen zukunftsfähige Lösungen für den Schutz vor digitaler sexueller Gewalt entwickelt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Einbindung junger Internetnutzenden in den Diskurs. Die Erkenntnisse fließen in die fortlaufende Arbeit der ZUKUNFTSWERKSTATT ein, um den digitalen Kinder- und Jugendmedienschutz kontinuierlich zu verbessern.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 3/2024 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ.

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und/oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.


Gamescom 2024 Wichtiges Signal: Gamescom 2024 setzt Schwerpunkte auf Künstliche Intelligenz und Demokratie

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) begrüßt ausdrücklich, dass die Gamescom 2024 diese zentralen Themen aufgreift. Damit leistet eine der weltgrößten Messen für Games einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung und Bildung von Spielenden und Studios in der Spielentwicklung.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Wir freuen uns, dass der Gamescom Congress 2024 die essenziellen Themen wie Künstliche Intelligenz und Demokratie verknüpft. Diese Schwerpunkte spiegeln nicht nur die Herausforderungen wider, mit denen wir als Gesellschaft konfrontiert sind, sondern auch unseren Auftrag als Bundeszentrale, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt zu schützen.“

Der bei der BzKJ angesiedelten KidD kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Die KidD als Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten arbeitet eng mit nationalen sowie internationalen Institutionen zusammen. Dazu zählen auf nationaler Ebene insbesondere die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Koordinierungsstelle, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendmedienschutz im Internet jugendschutz.net sowie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Landesmedienanstalten. Auf internationaler Ebene ist die Europäische Kommission ein wichtiger Bezugspunkt.

Michael Terhörst, Leiter der KidD:

„Das Ziel der KidD ist eine sichere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an digitalen Diensten wie Spielplattformen zu ermöglichen. Neben sicheren Voreinstellungen zählt dazu, dass Alterskennzeichen auf Spielplattformen deutlich wahrnehmbar und allgemeine Geschäftsbedingungen auch für junge Menschen verständlich erklärt werden. Unsere Aufgabe ist es, diese Schutzvorkehrungen durchzusetzen, damit Teilhaberechte auch gelebt werden können.“

Im Rahmen des Gamescom Congress referiert Micheal Terhörst in der Session „Loot statt Blut: Was kann das neue Jugendschutzgesetz in der Praxis?“ am Donnerstag, den 22. August 2024 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr.

BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht besucht die Gamescom am Samstag, den 24. August 2024.

Die BzKJ sieht in der Gamescom 2024 eine wichtige Plattform, um die Diskussion über die Rolle von Games in unserer Gesellschaft weiter voranzutreiben. Die Teilnehmenden von Seiten der BzKJ freuen sich auf anregende Gespräche und eine intensive Auseinandersetzung mit diesen zukunftsweisenden Themen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).


Deutsches Kinderhilfswerk Jugendliche Mitglieder für Jugendmedienschutz-Panel gesucht

Mit an Bord sind die freiwilligen Selbstkontrollen, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sowie die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Gemeinsam soll überlegt und diskutiert werden, durch welche guten Beteiligungsformate in Zukunft der Einfluss von Kindern und Jugendlichen auf Entscheidungen gesichert werden kann, die ihre Mediennutzung betreffen und reglementieren. In Zeiten immer neuer digitaler Entwicklungen und den damit verbundenen Herausforderungen für den Jugendmedienschutz, sind die Perspektiven der Jugendlichen gefragter und notwendiger denn je!

Das Panel findet an insgesamt drei Terminen digital statt. Los geht es mit einem persönlichen, halbtägigen Vorbereitungsworkshop in Berlin am 21.9.24 oder 5.10.24. Fahrt- und Übernachtungskosten können erstattet werden. Das erste digitale Panel findet dann am 24.10.2024 oder 25.10.2024 zwischen 16 und 18:30 Uhr via Zoom statt.

Weitere Infos zum Ablauf und Bewerbungsverfahren finden sich im Teilnahmecall. Das DKHW freut sich auf zahlreiche Bewerbungen!