Kinderrechte in digtalen Diensten Michael Terhörst zu Gast im "ZEVEDI-Digitalgespräch"

Cover des ZEVEDI-Digitalgesprächs Folge 62
© Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung

Was ist der Digital Services Act (DSA)? Warum haben Kinder ein Recht auf einen sicheren und altersgerechten Zugang zu digitalen Diensten? Und welche Rolle spielen dabei die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sowie die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD)?

In der am 11. März 2025 veröffentlichten Podcast-Folge „Schutz mittels Digital Services Act: Die Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ gibt Michael Terhörst Einblicke in die nationale und europaweite Medienregulierung.

Terhörst erklärt, wie Kinder- und Jugendmedienschutzthemen auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert werden und wie die KidD an der Erarbeitung verbindlicher Standards sowie integrierter Schutzmechanismen beteiligt ist, um jungen Menschen ein sicheres Aufwachsen mit digitalen Diensten zu ermöglichen.

Die Folge thematisiert außerdem, wie Social-Media-Angebote altersgerechter gestaltet werden können und welche Vorsorgemaßnahmen es braucht, um Kinder und Jugendliche nicht nur zu schützen, sondern auch ihre Rechte auf Befähigung und digitale Teilhabe zu verwirklichen.

Hier geht es zum Podcast: https://zevedi.de/digitalgespraech-062-michael-terhoerst/.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

ZUKUNFTSWERKSTATT Fluch oder Segen? Chancen und Risiken von KI im Schutz vor digitaler sexueller Gewalt

In dem digitalen Austauschformat „KI und digitale sexuelle Gewalt – Roundtable zwischen Chancen und Risiken“ kamen Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendmedienschutzfachszene, Vertreterinnen von Strafverfolgungsbehörden, Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich KI und IT-Entwicklung sowie Anbieter digitaler Dienste zusammen.

Die Vertreterinnen und Vertreter von YouTube/Google, Snap und Microsoft erläuterten, welche KI-gestützten Schutz- und Befähigungsmaßnahmen bereits in ihren Angeboten umgesetzt werden und wie sie gegen problematische KI-generierte Inhalte im Kontext sexueller Gewalt, beispielsweise Deepfakes oder Deepnudes, vorgehen.

Der anschließende Austausch veranschaulichte, dass der Bedarf an Aufklärung, Prävention und Unterstützungsstrukturen sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen groß ist.

„KI-basierte, sexualisierte Gewalt stellt ein großes, gesamtgesellschaftliches Risiko dar. Es ist dringend erforderlich, für das Thema zu sensibilisieren und es weiter in die Öffentlichkeit zu tragen. Dafür braucht es einerseits ausreichende und verständliche Angebote, um sich über sexuelle Gewalt und Belästigung im Internet zu informieren und um Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Daneben bedarf es wirksamer Meldesysteme und struktureller Vorsorgemaßnahmen in digitalen Diensten. KI-basierte Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen enthalten zudem großes Potenzial“,

so Isabell Rausch-Jarolimek, zuständige Referatsleiterin der BzKJ.

Erfahrungsberichte aus der Kinder- und Jugendarbeit stellten heraus, dass es für junge Menschen heutzutage „normal“ sei, „Dickpics“ zu erhalten oder zum Versand von Nacktfotos aufgefordert zu werden. Diesem „Gewöhnungseffekt“ von digitaler, sexueller Belästigung sahen die Anwesenden mit großer Sorge entgegen. Eine weitere Erkenntnis des Austausches war, dass Kinder und Jugendliche gerne KI-Bots nutzen, um sich über Themen zu informieren oder Hilfe zu suchen vor allem bei schambehafteten Themen, die ihre sexuelle Entwicklung und Selbstbestimmung betreffen.

Die Ergebnisse des Online-Roundtables fließen in weitere Formate in der Schwerpunktstrecke „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ ein. Diese zahlen alle auf das gemeinsame Ziel ein, Kinder- und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Belästigung in digitalen Angeboten zu schützen, ohne ihnen ihre Rechte auf Teilhabe und Befähigung abzusprechen. 

Ziel der ZUKUNFTSWERKSTATT-Veranstaltungen ist es, den Kinder- und Jugendmedienschutz gemeinsam mit allen Beteiligten so weiterzuentwickeln, dass er in einer dynamischen, digitalen Medienumgebung stetig Wirkung entfaltet. Weiterführende Informationen zur ZUKUNFTSWERKSTATT gibt es auf der Internetseite der BzKJ unter: www.bzkj.de/bzkj/zukunftswerkstatt.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

BzKJAKTUELL 1/2025 Ständig online! Perspektiven zur exzessiven Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen

Nur noch 10 Minuten! Welcher Elternteil kennt diesen Satz nicht. Der Medienkonsum von jungen Menschen stellt die gesamte Fachszene des Kinder- und Jugendmedienschutzes vor Fragen. Welche Nutzungszeiten sind „normal“? Ab wann sprechen Expertinnen und Experten von einer „Mediensucht“? Und wie können Kinder und Jugendliche vor einem exzessiven Medienkonsum geschützt werden, ohne dass ihnen ihr Recht auf digitale Teilhabe abgesprochen wird?

„Eine altersgerechte Mediennutzung bietet jungen Menschen zahlreiche Chancen. Sie finden einen Ort, sich auszutauschen, sich zu informieren und sich zu vernetzen. Damit einher geht aber auch das Risiko, dass sie durch ein Überangebot, die Schnelllebigkeit sowie die „Always-On“-Mentalität überfordert werden und so den Überblick über die Nutzungsdauer verlieren. In der BzKJ suchen wir daher aktiv den Austausch mit der Fachszene, um gemeinsam Lösungen zu finden, wie wir die jungen Menschen vor einem Kontrollverlust schützen können, ohne sie in ihren Rechten und Chancen zu beschneiden“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Die ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ widmete sich diesem Thema am 6. Dezember 2024 in der digitalen Auftaktveranstaltung „Nur noch 10 Minuten! – Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ im Rahmen der Schwerpunktstrecke „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“. Die Beiträge der vorliegenden BzKJAKTUELL sind von den Referierenden der Veranstaltung verfasst worden und beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven die Mediennutzung junger Menschen.

Digitale Welten im Übermaß?! Exzessive Nutzung von Games und Co.

Im ersten Schwerpunktbeitrag betrachtet Petra Müller das Mediennutzungsverhalten junger Menschen und stellt die Ergebnisse der von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beauftragten Studie „Förderung von exzessivem Nutzungsverhalten bei Games“ sowie daraus resultierende Empfehlungen vor. 

Einige Anregungen aus der Studie sind bereits in die Praxis eingeflossen. Beispielsweise erhalten Games, die glücksspielähnliche Mechanismen enthalten oder durch ihre strukturelle Ausgestaltung ein exzessives Mediennutzungsverhalten fördern können, eine höhere Alterseinstufung. Dennoch bedarf es angesichts der sich rasant entwickelnden Medienwelt immer wieder neuen Diskussionen über die gesellschaftlichen Grundlagen, Werte und Schutzansprüche des Kinder- und Jugendmedienschutzes, immer unter Berücksichtigung der Kinderechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe im digitalen Raum. 

Von der Gaming Disorder bis zur digitalen Schuluniform 

Im zweiten Schwerpunktbeitrag setzt sich Professor Dr. Christian Montag von der Universität Ulm mit dem Begriff der Computerspielsucht, der „Gaming Disorder“ sowie mit der exzessiven Nutzung sozialer Medien und mobiler Endgeräte im schulischen Kontext auseinander. 

Er spricht sich dafür aus, dass junge Menschen lernen müssen, was Künstliche Intelligenz ist, woran sie Fake News erkennen und wie das Datengeschäftsmodell der sozialen Medien funktioniert, um zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern in digitalen Gesellschaften heranzuwachsen. Dabei beleuchtet Montag auch den sinnvollen Einsatz digitaler Lernmethoden im schulischen Kontext.

Mediennutzung junger Menschen im Spannungsfeld von Schutz, Stigmatisierung und Teilhabe 

Maja Wegener von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. benennt im dritten Schwerpunktbeitrag auf Grundlage des Positionspapiers „Du bist doch süchtig!“ Bedarfe und Forderungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Begriff der Mediensucht aus der Perspektive des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Sie stellt die komplexen Herausforderungen an die Mediennutzung junger Menschen heraus, welche zur Bewältigung ein ausgewogenes Maß an Schutz, Befähigung und Teilhabe erfordern. Sie betont, dass sich die Stigmatisierung von jungen Menschen als „mediensüchtig“ sowohl in der Prävention als auch bei Hilfsangeboten kontraproduktiv auswirkt. Zudem müssen Zugänge zu Informations- und Hilfsangeboten bei einem problematischen Nutzungsverhalten möglichst vorurteilsfrei und niedrigschwellig sein. Des Weiteren nimmt Wegener die Anbieter und gleichermaßen alle gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure in die Pflicht, um Kindern und Jugendlichen eine nachhaltige und sichere digitale Teilhabe zu gewährleisten. 

Internetnutzungsstörung – Sozialarbeiterische Praxis im Kontext exzessiver Mediennutzung

Im vierten Schwerpunktbeitrag geben Ina Busack und Dimitrij Müller vom Zentrum für Verhaltenssucht der Caritas Berlin Einblicke aus der sozialarbeiterischen Praxis zu den Themen der exzessiven Mediennutzung sowie Internetnutzungsstörung.

Aus ihren Erfahrungen in der praxisnahen Arbeit mit jungen Menschen heraus sehen sie vor allem einen Bedarf an Orten, an denen sich Jugendliche und junge Erwachsene aufhalten können, um sich über ihr Mediennutzungsverhalten auszutauschen, ihr eigenes Verhalten kritisch zu hinterfragen und um Hilfe zur Eigenreflektion zu erhalten. Schlussendlich sollen sie durch Eigenverantwortung bei einem gesunden und bewussten Umgang mit digitalen Medien unterstützt werden. 

Warum Apps Teil der Lösung für exzessiven digitalen Konsum bei Jugendlichen sind 

In der Rubrik „Wissenswert“ stellen David Grüning und Frederik Riedel die durch die BzKJ geförderte Interventions-App „one sec“ vor und erläutern, warum Apps Teil der Lösung für exzessiven digitalen Medienkonsum bei jungen Menschen sein können. 

Grüning und Riedel erklären, wie eine App als technische Lösung ergänzend neben Prävention und Aufklärung dabei helfen kann, dass eigene Mediennutzungsverhalten, vor allem im Hinblick auf eine exzessive Social-Media-Nutzung, zu reflektieren. Dabei stellen sie verschiedene Möglichkeiten zur Unterbrechung in gegebenen Nutzungsmustern vor. „one sec“ kann sowohl Erwachsenen als auch Jugendlichen dabei helfen, bewusst einen Moment innezuhalten und die weitere Mediennutzung zu überdenken. 

Jahresstatistik 2024 der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien

Die Jahresstatistik bildet die Arbeit der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien bei der BzKJ für das Jahr 2024 ab. Mit insgesamt 1.180 durchgeführten Verfahren im Jahr 2024 sind alle Verfahren erfasst, die zur Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien geführt haben sowie Folgeindizierungen, Listenstreichungen, Nichtindizierungen, Verfahrenseinstellungen und Verfahren infolge eines Antrags auf Entscheidung in voller Besetzung.

Inhaltlicher Schwerpunkt bei der Aufnahme in die und bei dem Verbleib in der Liste jugendgefährdender Medien waren kinder- und jugendpornografische Inhalte gefolgt von Medien mit nationalsozialistischem Gedankengut sowie einfacher Pornografie und Gewalt.

Die Jahresstatistik ermöglicht Hinweise auf jugendmedienschutzrelevante Entwicklungen und gesellschaftliche Veränderungen. Die Veröffentlichung richtet sich an verschiedene Interessengruppen wie zum Beispiel antrags- und anregungsberechtigte Stellen, medienpädagogisch Tätige, Wissenschaft und Forschung sowie Interessierte aus dem Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz.

„Aktuelles aus der Spruchpraxis – „Vereinfachte Verfahren“ im 3er-Gremium der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien“ 

Der Beitrag in der Rubrik „Spruchpraxis“ gibt aktuelle Einblicke in die Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien im Bereich der „vereinfachten Verfahren“ durch das 3er-Gremium.

Im Juli 2024 prüfte das 3er-Gremium eine im Jahr 2023 erschienene CD aus dem Genre Rock/Metal mit 16 deutschsprachigen Titeln. Entgegen dem Antrag des Verfahrensbeteiligten wurde die CD im vereinfachten Verfahren geprüft. Die Vorsitzende der Prüfstelle hatte entschieden, dass sich die Eignung des Mediums zur Jugendgefährdung aus der Anwendung der ständigen Spruchpraxis des 12er-Gremiums ohne weiteres herleiten lasse und damit offensichtlich sei. Im Ergebnis wurden sieben von 16 Titeln als jugendgefährdend eingestuft, da diese den Nationalsozialismus und den Krieg verherrlichten beziehungsweise verharmlosten und verrohend wirken. 

Zudem erfolgte im August 2024 eine Folgeindizierung eines PC-Spiels, welches im Jahr 1999 wegen sozialethischer Desorientierung in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen wurde. Das 3er-Gremium hat eine verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung des PC-Spiels auch nach heutigen Maßstäben und trotz einer veralteten grafischen Darstellung angenommen, da das Töten von Personen im Mittelpunkt stehe. 

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Die Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ bietet im Schwerpunkt einen zusammenfassenden Beitrag zu den Ausführungen und Ergebnisse der Auftaktveranstaltung im Themenbereich „Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ vom 6. Dezember 2024.

An der digitalen Veranstaltung nahmen rund 130 Personen teil. Gemeinsam diskutierten die Expertinnen und Experten aus der Fachszene, Vertreterinnen und Vertreter von Jugendlichen (JUUUPORT-Scouts) sowie Vertretende von Google/YouTube und Snap über die Ursachen und Auswirkungen einer exzessiven Mediennutzung bei jungen Menschen. 

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 1/2025 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ.

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung. 

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Workshop der BzKJ Indizierung jugendgefährdender Medien – Einblicke in das Verfahren

Welche Inhalte gelten als jugendgefährdend? Wie läuft das Indizierungsverfahren ab? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Alterskennzeichnung „Ab 18 Jahren“ und einer Indizierung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Online-Workshops am 18. März 2025.

BzKJ-Expertinnen und -Experten erläutern die gesetzlichen Grundlagen der Indizierung, zeigen praxisnahe Beispiele und diskutieren die Auswirkungen für Anbieter, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte. Dabei geht es um Medieninhalte, die etwa wegen Gewaltverherrlichung, extremistischer Inhalte oder sexueller Darstellungen als jugendgefährdend eingestuft werden können.

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die sich für Kinder- und Jugendmedienschutz interessieren – sei es beruflich, ehrenamtlich oder privat. Neben einem Überblick über das Indizierungsverfahren bietet der Workshop Gelegenheit für Fragen und Austausch mit den Fachleuten.

Termin und Anmeldung

Weitere geplante Veranstaltungen:

In diesem Jahr sind drei weitere Online-Workshops der BzKJ zu Themen des Kinder- und Jugendmedienschutzes geplant.

Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden.

Zum Programmheft 2025 der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.
 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Safer Internet Day 2025 „Kinder und Jugendliche müssen besser vor Fake News und Propaganda geschützt werden“

Logo Safer Internet Day 2025
© klicksafe

Gerade in sozialen Medien verbreiten sich Falschmeldungen oft rascher als echte Informationen. Durch Likes und Shares erhalten Fake News zusätzliche Aufmerksamkeit, was ihre Verbreitung noch verstärkt. Insbesondere junge Menschen, die soziale Netzwerke täglich nutzen, sind häufig unzureichend auf die Gefahren von Fake News vorbereitet. Wie eine aktuelle Sonderauswertung der PISA-Studie 2022 ergab, sehen sich nur knapp die Hälfte (47 Prozent) der Kinder und Jugendlichen in der Lage, die Qualität von Informationen problemlos zu beurteilen. Nur knapp 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Deutschland vergleicht verschiedene Quellen. Zudem überprüft etwa ein Drittel der deutschen Jugendlichen nicht, ob Onlineinformationen korrekt sind, bevor sie diese in den sozialen Medien teilen.

„Junge Menschen wollen nicht belogen, manipuliert oder verführt werden. Auch nicht, wenn sie soziale Medien nutzen, um sich über aktuelle politische und gesellschaftliche Themen zu informieren oder auszutauschen. Eine fundierte Medienbildung ist unerlässlich, um Desinformation und Fake News wirksam zu begegnen und das Kinderrecht auf sichere digitale Teilhabe zu verwirklichen“,

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Zentrale Verantwortung tragen aber die Anbieter der Plattformen, von denen die Gefahren ausgehen. Laut dem Digital Services Act (DSA) müssen Betreiber von Online-Plattformen, die für Kinder und Jugendliche in Europa zugänglich sind, dafür sorgen, dass ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für junge Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet ist. Entlarvte Fake News müssen zügig gelöscht oder am besten erst gar nicht sichtbar werden. Für die Durchsetzung der Kinderrechte auf Plattformen mit Sitz primär in Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig.

„Der Digital Services Act ist ein echter Durchbruch im systematischen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren wie Fake News. Als unabhängige Regulierungsinstanz hat die KidD auf der neuen Rechtsgrundlage bereits 32 Verfahren wegen struktureller Defizite der digitalen Angebote eingeleitet. Dies zeigt eindrucksvoll, dass der DSA nicht nur eine Absichtserklärung ist, sondern in der Praxis greift. Wir stellen sicher, dass digitale Plattformen ihre Verantwortung wahrnehmen, mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen gegen Fake News vorzugehen und eine sichere Umgebung für junge Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen“,

so Michael Terhörst, Leiter der KidD.

Die Aktivitäten der BzKJ und die Durchsetzung des Digital Services Act durch die KidD sind zentrale Elemente im Kampf gegen Desinformation und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Der Safer Internet Day 2025 macht einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, diese Themen in den Fokus zu rücken und weiterhin aktiv an einer sicheren digitalen Zukunft zu arbeiten.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Direktor der BzKJ im Gespräch Sebastian Gutknecht zu Gast im KJF-Podcast „Wieso? Weshalb? Warum“

Titelbild zur Folge 37 des KJF-Podcasts "Wieso? Weshalb? Warum" mit Sebastian Gutknecht
© KJF

In der am 21. Januar 2025 veröffentlichten Podcast-Folge gibt Sebastian Gutknecht Einblicke in die gesetzlichen Grundlagen im nationalen und europäischen Kinder- und Jugendmedienschutz und erläutert die sich daraus ergebenen Zuständigkeiten und Aufgaben der BzKJ. 

Neben allgemeinen medienregulatorischen und -pädagogischen Themen geht es in der Folge auch um die aktuellen öffentlichen Debatten rund um Altersgrenzen für Social-Media-Angebote sowie Faktenchecks auf digitalen Plattformen.  

Hier geht es zum Podcast:  https://wiesoweshalbwarum.podigee.io/37-new-episode Sebastian Gutknecht. 

 

 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

BzKJ zu Faktenchecks bei Meta Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen in Gefahr

Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist es entscheidend, dass junge Menschen soziale Medien möglichst sicher nutzen können. Dazu gehört auch, dass ihre Demokratiefähigkeit gefördert und nicht durch Fake News gefährdet wird.

„In einer demokratischen Gesellschaft haben Desinformation, Hass und Hetze keinen Platz, besonders nicht auf Plattformen, die von jungen Menschen genutzt werden. Die BzKJ unterstützt die klare Haltung der Europäischen Kommission zur Verbindlichkeit des europäischen Rechtsrahmens. Die im digitalen Raum geltenden Kinderrechte, wie das Recht auf digitale Teilhabe, lassen sich nur verwirklichen, wenn die Plattformanbieter ihrer Verantwortung und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz nachkommen“, 

so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.

Alle Anbieter von Online-Plattformen, die für Kinder und Jugendliche in Europa zugänglich sind, müssen nach dem Digital Services Act (DSA) für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihrer Dienste sorgen. Für die Regulierung der großen Plattformen ist die Europäische Kommission zuständig. Für die Durchsetzung der Kinderrechte auf Plattformen mit Sitz primär in Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten im digitalen Raum (KidD) zuständig.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Zukunftswerkstatt der BzKJ Ständig online! Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen

An der digitalen Veranstaltung der ZUKUNFTSWERKSTATT „Nur noch 10 Minuten! – Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ im Themenschwerpunkt „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“, die den Auftakt zum Thema „Exzessive Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen“ bildet, nahmen rund 130 Expertinnen und Experten aus der Fachszene sowie Vertreterinnen und Vertreter von Google/YouTube und Snap teil. Ihr erklärtes gemeinsames Ziel: die Auswirkungen intensiver Mediennutzung auf Kinder und Jugendliche zu beleuchten und Ansätze für Schutzmaßnahmen zu erarbeiten.

„Digitale Medien dienen Kindern und Jugendlichen zur Unterhaltung und zum Austausch mit Gleichaltrigen. Sie bieten Raum, um sich zu informieren, zu positionieren, kreativ zu sein, Hilfe zu erfahren. Digitale Medien können junge Menschen mit ihrem Überangebot und ihrer ständigen Erreichbarkeit aber auch überfordern und dazu führen, dass sie den Überblick über ihre Mediennutzung verlieren. Daher ist es uns in der BzKJ wichtig, dass wir im gemeinsamen Austausch mit den Anbietern, der Fachszene – sowie den Kindern und Jugendlichen selbst – Lösungen finden, wie wir die jungen Menschen vor einem Kontrollverlust schützen können, ohne sie in ihren Rechten und Chancen zu beschneiden,“

so Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin bei der BzKJ.

Frances Haugen, die sich für Transparenz und Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern einsetzt, gab tiefgehende Einblicke in die Mechanismen sozialer Medien. Sie betonte, dass Social-Media-Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden müssen, um psychischen und sozialen Schäden bei jungen Nutzerinnen und Nutzern vorzubeugen.

Professor Dr. Christian Montag, bekannt als Medienpsychologe und Autor, sprach über suchtähnliches Medienverhalten bei Kindern und Jugendlichen und gab einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung.

Maja Wegener, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) forderte, dass betroffenen jungen Menschen niedrigschwellige, kostenlose und bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung gestellt werden.

Auf der Anbieterseite waren Google/YouTube und Snap vertreten und brachten die Perspektive der großen Plattformen in den Dialog ein.

Die JUUUPORT-Scouts rückten mit ihrem Beitrag die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst in den Mittelpunkt der Diskussion. Die Scouts schilderten aus erster Hand, wie exzessive Mediennutzung das Leben junger Menschen beeinflussen kann und welche Herausforderungen sie dabei erleben. Sie betonten die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche aktiv in die Entwicklung von Lösungen einzubeziehen.

Die Expertinnen und Experten kamen zu dem gemeinsamen Ergebnis, dass digitale Medien so gestaltet sein sollten, dass sie Kinder und Jugendlich zu einem selbstbestimmten Umgang befähigen – und sie nicht zu einer exzessiven oder unkontrollierten Nutzung drängen.

Ziel der ZUKUNFTSWERKSTATT ist es, den Kinder- und Jugendmedienschutz gemeinsam so weiterzuentwickeln, dass er auch in einer dynamischen, digitalen Medienumgebung stetig Wirkung entfaltet. Die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe sind dabei die leitenden Kriterien. An die Veranstaltung werden vertiefende Arbeits- und Diskursformate anschließen, um auf geeignete Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen zu fokussieren und Kontrollverlust von jungen Menschen entgegenzuwirken.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Altersgrenzen für soziale Netzwerke Debatte um Social-Media-Verbot: Junge Menschen haben ein Recht auf digitale Teilhabe

Die BzKJ setzt den Schutz von Kinderrechten auf Grundlage des Digital Services Act, des Digitale-Dienstes-Gesetzes und des Jugendschutzgesetzes um.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden. Die Anbieter haben in Europa die gesetzliche Pflicht, ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten. Das völlige Verbot von Social Media für unter 16-Jährige halte ich aber für zu weitgehend.“

Kinder haben gemäß Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe an Medien. Dazu gehören heute auch soziale Medien. Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2021 wurden die Grundsätze aus der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention in die Gesetzgebung integriert. Ein generelles Verbot des Zugangs zu sozialen Medien stellt einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar.

Seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act müssen digitale Dienste mit Sitz in der Europäischen Union so gestaltet sein, dass Kinder und Jugendliche sie sicher nutzen können. Dazu zählen auch Social-Media-Plattformen. In Deutschland ist die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) für die Durchsetzung verantwortlich. Die KidD ist auf der neuen gesetzlichen Grundlage für Anbieter von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland sowie unter gewissen Umständen für Anbieter, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, zuständig. Die großen „very large online platforms“ (VLOPs) fallen in den Regulierungsbereich der Europäischen Kommission. Je besser die strukturellen Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, desto eher können auch jüngere Menschen die Angebote nutzen. Statt einer starren Altersgrenze ist eine wirksame und plattformspezifische Altersüberprüfung eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der KidD.

Die in der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien prüft zudem, ob Medieninhalte jugendgefährdend sind und jungen Menschen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Die Spruchpraxis gibt wichtige Orientierung im Spannungsfeld Jugendschutz und Kunst- und Meinungsfreiheit.

Im modernen Kinder- und Jugendmedienschutz geht es aber nicht nur um Schutz, sondern auch um Befähigung und digitale Teilhabe. Die BzKJ arbeitet mit Anbietern, Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendmedienschutzfachszene sowie Jugendlichen im Rahmen ihrer ZUKUNFTSWERKSTATT zusammen, um immer wieder Ansätze für eine möglichst sichere Mediennutzung zu entwickeln. Ziel ist es, dass nicht nur die Anbieter diese auf ihren Plattformen umsetzen, sondern dass auch eine pädagogische Begleitung von Eltern, in der Schule und der Jugendhilfe erfolgt.
 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

BzKJAKTUELL 4/2024 Meilensteine im Kinder- und Jugendmedienschutz: 70 Jahre Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und Startschuss für die KidD

Bei der am 19. September 2024 stattgefundenen Veranstaltung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) kamen in Berlin rund 200 Fachleute aus dem Kinder- und Jugendmedienschutz zusammen. Im Mittelpunkt stand, neben dem Jubiläum der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien, die Vorstellung der 2024 gegründeten KidD.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr mit bedeutsamen Meilensteinen für die BzKJ und den Kinder- und Jugendmedienschutz zurück. Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Act fiel der Startschuss für die Arbeit der unabhängigen Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten. Zudem ist die bei der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien 70 Jahre alt geworden. Ihre Spruchpraxis und Orientierungsfunktion im Hinblick auf jugendgefährdende Inhalte sind bis heute ein elementarer Bestandteil des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland. Beide Anlässe haben wir im Rahmen der BzKJ-Fachtagung gewürdigt.“

Die Beiträge der vorliegenden BzKJAKTUELL beinhalten die Grußworte der Veranstaltung und zeigen die dynamischen Weiterentwicklungen im Kinder- und Jugendmedienschutz aus verschiedenen Blickwinkeln. 

Begrüßungsrede des Direktors der BzKJ

BzKJ-Direktor Sebastian Gutknecht legte in seiner Rede einen Schwerpunkt auf die Betrachtung der Spannungsfelder im Kinder- und Jugendmedienschutz. Aus dem ursprünglichen Schutzgedanken hat sich der kinderrechtliche Dreiklang aus „Schutz, Befähigung und Teilhabe“ entwickelt, der nicht zuletzt auch gesetzlich verankert wurde.

Schutz durch Befähigung und (digitale) Teilhabe – das hört sich zunächst paradox an. Doch ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendmedienschutz verfolgt das Ziel, junge Menschen zu einem kindgerechten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen und sie an der Online-Welt teilhaben zu lassen. Nicht zuletzt prägt dieses Leitbild die Arbeit der BzKJ und damit auch ihre veränderte Rolle im Kinder- und Jugendmedienschutz.

Grußwort der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

In ihrer Rede skizzierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus die Entwicklung der Spruchpraxis der Prüfstelle sowie die Erweiterung des Aufgabenspektrums der Behörde zur heutigen BzKJ, die Prüfstelle und KidD vereint. Damit einhergehend stellte sie vergangene und aktuelle gesellschaftliche Forderungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz vor.

Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass die BzKJ nicht alleine für die Gestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes verantwortlich, sondern dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, bei der immer die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen sollten.

Keynote des Vorsitzenden der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und stellvertretenden Direktors der BzKJ

Der Vorsitzende der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und stellvertretende Direktor der BzKJ Thomas Salzmann umriss in seiner Rede die Arbeit der Prüfstelle der vergangenen 70 Jahre. Dabei akzentuierte er einige der Meilensteine in der Geschichte der neueren Spruchpraxis wie die Entwicklung der Tatbestände der Jugendgefährdung des „Online-Prangers“ und der „Gefährdung der Demokratiefähigkeit bzw. Demokratiefeindlichkeit“.

Er betonte zudem die Bedeutung der Orientierungsfunktion der Spruchpraxis für den Kinder- und Jugendmedienschutz sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs. In dem Zusammenhang stellte er heraus, dass es im Jugendschutz immer um die Rahmenbedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen auf der Grundlage des Menschenbildes des Grundgesetzes geht.

Begrüßungsrede des Leiters der KidD

Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Digital Services Act (DSA) im Mai 2024 hat die KidD ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Leiter, Michael Terhörst, blickte in seiner Rede auf ein aufregendes und spannendes Jahr zurück. Darin gab er einen Überblick über die Aufgaben sowie den Rechtsauftrag der KidD, stellte derzeitige Herausforderungen vor und richtete nicht zuletzt den Blick auf zukünftige Arbeitsprozesse.

Leitbild des Handelns der KidD ist die Durchsetzung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und digitale Teilhabe, damit Kinder und Jugendliche Online-Umgebungen altersgerecht erkunden und sicher nutzen können.

Im Interview: Isabell Rausch-Jarolimek und Michael Terhörst

Moderiert von Teresa Sickert stellten in einem Bühneninterview Isabell Rausch-Jarolimek, Referatsleiterin und verantwortlich für die ZUKUNFTSWERKSTATT sowie Michael Terhörst die gemeinsame Zusammenarbeit im Bereich der Risikoanalyse und Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten vor. Sie führten aus, wie sie gegenseitig von den Erkenntnissen ihrer Arbeit profitieren und damit Hand in Hand Sorge dafür tragen, dass Kindern und Jugendlichen eine altersgerechte und sichere Mediennutzung ermöglicht wird. 

In der BzKJ erfolgt beispielsweise die kontinuierliche Beobachtung von für Kinder und Jugendliche potenziell neuen Gefährdungsphänomenen und die Ableitung von Maßnahmen, die zu einem wirksamen Schutz vor diesen Risiken beitragen können. Die Erkenntnisse werden der KidD zur Verfügung gestellt und fließen unter anderem in die Kriterienentwicklung für Anbietervorsorgemaßnahmen ein. 

70 Jahre Prüfstelle für jugendgefährdende Medien – eine Rückschau auf die Entwicklungen in der Spruchpraxis

Der Beitrag von Cornelia Schüller und Nilani Möhrle in der Rubrik „Spruchpraxis“ bietet eine Rückschau auf einige wesentliche Meilensteine in der Entwicklung der Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien in den vergangenen zehn Jahren. 

Insgesamt indizierte die Prüfstelle im vergangenen Jahrzehnt 6.200 Medien. Der Großteil bezieht sich insbesondere auf Telemedien. Diese Tendenz ist in den letzten fünf Jahren steigend. Im Zentrum der Verfahren stehen insbesondere Medien mit kinder-, gewalt- und tierpornografischen Inhalten. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Medien mit NS-verherrlichenden und/oder verharmlosenden und auch zu Gewalt anreizenden Aussagen.

Die Prüfstelle und ihre Beisitzerinnen und Beisitzer

Unter der Fragestellung „Wer prüft hier eigentlich?“ gibt der Beitrag in der Rubrik „Wissenswert“ Einblicke in die Arbeit der Prüfstelle und der in den Prüfgremien tätigen Beisitzerinnen und Beisitzer.

So werden beispielsweise die Aufgabe der Beisitzerinnen und Beisitzer, die Zusammensetzung des Prüfgremiums, die Ernennung und Amtszeit der Gremiumsmitglieder sowie der Ablauf einer Gremiensitzung vorgestellt.

Aus der ZUKUNFTSWERKSTATT

Der Beitrag in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ stellt die jüngsten Entwicklungen im Themenschwerpunkt „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ vor. Im Oktober organisierte die BzKJ einen Online-Roundtable „Demokratiefähigkeit online gemeinsam schützen und stärken“ mit Vertreterinnen digitaler Dienste, einem jugendlichen Beiratsmitglied der BzKJ sowie weiteren interdisziplinären Expertinnen und Experten. Im Fokus standen Möglichkeiten und Herausforderungen zur Ausgestaltung von anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen-basierter Empfehlungssysteme, um junge Menschen bei der Bildung ihrer Demokratiefähigkeit zu unterstützen.

Darüber hinaus wirft der Beitrag einen Blick in die Zukunft: In der Schwerpunktstrecke „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“ richtet die BzKJ im Dezember eine Online-Veranstaltung aus, die sich mit der exzessiven Mediennutzung von Kinder- und Jugendlichen beschäftigt.

Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 4/2024 finden Sie im Servicebereich auf der Website der BzKJ.

Privatpersonen können Einzelhefte sowie ein Jahresabonnement der BzKJAKTUELL als Print- und / oder als Digitalausgabe erwerben. Weitere Informationen zur Fachzeitschrift und zu den Bezugsmöglichkeiten stehen ebenfalls im Servicebereich auf der Website der BzKJ zur Verfügung.

Über die BzKJAKTUELL

Die Fachzeitschrift BzKJAKTUELL wird von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) herausgegeben. Sie enthält den öffentlichen Listenteil der aktuellen Indizierungen von Filmwerken, Spielen, Schriftwerken, Tonwerken und Multimediawerken. Im redaktionellen Teil bietet sie mit Fachbeiträgen aus Praxis, Wissenschaft und Politik ein offenes Diskussionsforum für das breite Spektrum kinder- und jugendmedienschutzrelevanter Themen, Entwicklungen und Haltungen.
 

Internationaler Tag der Kinderrechte Schutz, Befähigung und Teilhabe: Fundament des Handelns der BzKJ und der KidD im modernen Kinder- und Jugendmedienschutz

Lange hat der Kinder- und Jugendmedienschutz sich auf den Schutz im Sinne von Abschirmung von Kindern im Umgang mit Medien fokussiert. Dieser ist in vielen Fällen auch nach wie vor notwendig, aber neben Schutz durch Abschirmung treten aus kinderrechtlicher Perspektive auch die Rechte auf Befähigung und Teilhabe. Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2021 wurden die Grundsätze aus der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention in die Gesetzgebung integriert. 

KidD – Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Für die Durchsetzung dieser drei zentralen Kinderrechte ist unter anderem die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig. Mit in Kraft treten des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Digital Services Acts hat sie im Mai 2024 ihre Arbeit aufgenommen.

„Unser Hauptziel ist es, die Rechte von Kindern im digitalen Raum zu schützen und zu fördern. Kinder und Jugendliche haben das Recht, digitale Umgebungen altersgerecht zu erkunden und für sie wichtige digitale Dienste nutzen zu können. Sie haben außerdem das Recht, dabei vor Risiken geschützt zu werden. Daher ist es unsere Aufgabe, nachhaltig dafür Sorge zu tragen, dass digitale Dienste so gestaltet sind, dass Kinder in einer sicheren und kinderfreundlichen Umgebung lernen, spielen und sich entwickeln können“, 

so Michael Terhörst, Leiter der KidD.

Was sich zunächst wie ein Paradoxon anhört, kann funktionieren. Die KidD hat das Ziel, durch beispielsweise strukturelle Vorsorgemaßnahmen und eine kindgerechte Gestaltung von Nutzungsbedingungen in digitalen Diensten, Kinder zu schützen und zu befähigen, um digitale Dienste sicher nutzen zu können und damit auch ihr Recht auf digitale Teilhabe durchzusetzen. Dabei verfolgt die Stelle den Ansatz, mit den Anbieterdiensten zunächst im Dialog digitale Angebote Stück für Stück sicherer zu machen und geltendes Recht durchzusetzen. Kinder und Jugendlichen sollen in einem digitalen Umfeld groß werden, das ihnen deutlich mehr Chancen als Risiken bietet.

Wie die BzKJ sowie die KidD ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen und den Ansatz verfolgen, medienrechtliche Teilhabe durchzusetzen, um Kinder und Jugendliche zu befähigen, digitale Lebenswelten zu erkunden und mitzugestalten, ist in den Beiträgen der Ausgabe 3/2024 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL ausführlich dargestellt.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Schutz vor sexueller Gewalt Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: Kinder müssen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch geschützt werden

Bild zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung_Copyright-Europäischer Rat
© Europäischer Rat

Der durch den Europarat initiierte Thementag findet 2024 unter dem Motto „Neue Technologien: Bedrohungen und Möglichkeiten zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ: 

„Egal ob in sozialen Medien, beim Gaming oder Filme schauen – Kinder müssen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden. Dazu bedarf es vielfältiger und vor allem gemeinsamer Maßnahmen. In der BzKJ widmen wir uns in unserem interdisziplinären Diskursformat der ZUKUNFTSWERKSTATT dem Schutz vor sexueller Gewalt und Belästigung im digitalen Raum. Dabei beziehen wir sowohl die Chancen als auch die Risiken ein, die sich beispielsweise durch die Entwicklungen neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz ergeben. Wichtig ist: Was analog gilt, muss auch digital gelten.“ 

ZUKUNFTSWERKSTATT fokussiert „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“

Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) oder virtuelle Realität (VR) können für sexuelle Straftaten und Gefährdungsphänomene missbraucht werden. Dies kann in sozialen Medien oder in Online-Gaming-Kontexten der Fall sein, beispielsweise durch Cybergrooming oder den Kontakt mit schädlichen Inhalten wie Pornografie. 

Die ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ widmet sich dem Thema im Rahmen ihrer Schwerpunktstrecke „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“. Hier kommen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden, Jugendhilfeeinrichtungen, Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie relevante Anbietende digitaler Dienste zusammen. Auch Jugendliche selbst sind beteiligt. Das Ziel ist es, eine gemeinsame Wissensbasis der beteiligten Expertinnen und Experten zu erarbeiten und daraus qualitative adäquate Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche unter der Berücksichtigung von Befähigungs- und Teilhabeaspekten abzuleiten. 

Bislang fanden bereits drei aufeinander aufbauende Veranstaltungen im Themenbereich statt, unter anderem mit dem Fokus auf Online-Gaming und Anbietervorsorgemaßnahmen. Dabei beteiligten sich beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter von digitalen Diensten wie Google (insbesondere YouTube), Meta (insbesondere Instagram) und TikTok. Die bisherigen Ergebnisse im Themenbereich sind auf der Website der BzKJ in der Rubrik „ZUKUNFTSWERKSTATT“ abrufbar.

Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten

Mit Anbietervorsorgemaßnahmen und der Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten beschäftigt sich zudem die bei der BzKJ verortete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Durch den 2024 in Kraft getretenen Digital Services Act (DSA) sind Anbietende digitaler Dienste, zum Beispiel von sozialen Netzwerken, verpflichtet, Kinder und Jugendliche durch geeignete strukturelle Vorsorgemaßnahmen vor Risiken zu schützen und zeitgleich ihre Rechte auf Teilhabe und Befähigung zu fördern. Dies umfasst auch den Schutz vor potenziell schädigenden oder unangemessenen Inhalten. 

Anbietende müssen strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie kindgerechte Melde- und Abhilfeverfahren vorhalten, über welche junge Menschen unter anderem (sexuelle) Belästigungen melden können. Falls die Anbietenden dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die KidD Anordnungen und im Zweifel auch Bußgelder erlassen. 

Abschirmung durch Indizierung

Neben den dialogischen Ansätzen indiziert die bei der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien seit nunmehr 70 Jahren Medien, die nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) jugendgefährdende Inhalte beinhalten. So werden unter anderem Plattformen indiziert, über die Bilder und Videos sexueller Gewalt an Kindern verbreitet werden sowie Medien, welche beispielsweise das Tatbestandsmerkmal der Unsittlichkeit beinhalten. 

Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im digitalen Raum: die BzKJ als starke Kooperationspartnerin

Die BzKJ verfolgt auch den Ansatz, ihre Kräfte mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Kinder- und Jugendschutz zu bündeln und damit innovative Projekte zu fördern. Sie hat gemeinsam mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) das „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ initiiert und steht im Austausch mit der UN-Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution Mama Fatima Singhateh. 

Aktionstag auf Initiative des Europarats

Der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ wurde 2015 vom Europarat initiiert und findet seither am 18. November statt. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

 

Internationale Netzwerkarbeit Austausch mit UN-Sonderberichterstatterin Mama Fatima Singhateh: Durchsetzung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe im digitalen Raum

Michael Terhörst, Mama Fatima Singhateh und Lukas Neuerburg
UN-Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution Mama Fatima Singhateh (Mitte) mit Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (rechts) und Lukas Neuerburg von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (links) am 24.10.2024 in Berlin. © BzKJ

Bei dem Treffen standen das gegenseitige Kennenlernen sowie der Austausch über mediale Gefährdungsphänomene mit Bezug zu sexualisierter Gewalt und Belästigung sowie effektive Begegnungsstrategien im Mittelpunkt. Dabei ging es um die Frage, wie Kinder und Jugendliche in einem digitalen Umfeld sicher unter den bekannten Risiken aufwachsen und zeitgleich die Vielzahl an Chancen nutzen können. 

Michael Terhörst, Leiter der KidD:

„Von den unterschiedlichen Gefahrenpotentialen, die von der KidD beobachtet werden, kommt dem Schutz der sexuellen Integrität von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung digitaler Medien besondere Bedeutung zu. Deswegen freuen wir uns sehr über den Austausch mit Frau Singhateh und den wertvollen Input aus ihrer internationalen Perspektive.“

Michael Terhörst stellte sowohl den Aufgabenbereich als auch die gesetzten Ziele der KidD vor. Zu diesen gehört vor allem die Durchsetzung von Maßnahmen der Anbietervorsorge auf Online-Plattformen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage des Digital Services Acts. Die KidD blickt mit ihrem Partnernetzwerk, welches sich aus diversen Institutionen des Kinder- und Jugendmedienschutzes zusammensetzt, auf aktuelle Entwicklungen und erarbeitet Lösungsstrategien. Zu den Maßnahmen der Gefährdungsbegegnung gehören strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie Altersverifikationssysteme, sichere Voreinstellungen oder Melde- und Abhilfeverfahren. Diese unterliegen einer stetigen Weiterentwicklung und müssen auf neue Gefährdungslagen angepasst werden. Das Ziel der KidD ist ein ausbalanciertes System von Chancen und Risiken, das Kindern und Jugendlichen Schutz, Befähigung und Teilhabe in einem digitalen Umfeld ermöglicht. Bei nicht ausreichenden Vorkehrungen setzt die KidD geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen nach Möglichkeit im Rahmen von Beratungsgesprächen mit digitalen Diensten durch, ansonsten über Abmahnungen und Bußgelder. 

Lukas Neuerburg, Referent im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Kommunikation, gab zudem einen Einblick in die Strecke „Sexuelle Gewalt und Belästigung im Digitalen Raum“ aus dem BzKJ-Diskursformat ZUKUNFTSWERKSTATT. Dabei wurde besonders der Bedarf der konsequenten Entwicklung, Umsetzung und Etablierung anbieterseitiger Schutzkonzepte mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen herausgestellt. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit erhalten, an den für sie relevanten digitalen Medien möglichst unbeschwert teilhaben zu können und zeitgleich vor sexueller Gewalt und Diskriminierung im digitalen Raum geschützt werden. Neben diesen Maßnahmen sind altersgerechte Sensibilisierungs-, Befähigungs- und Hilfeangebote eine zentrale Säule im Kinder- und Jugendmedienschutz. Zudem war auch die Vorstellung der Kooperation zwischen der BzKJ und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im „Bündnis gegen sexuelle Gewalt im Netz“ Bestandteil des Austauschs. Dieses wurde 2023 gegründet, um Kinder und Jugendliche in ihren digitalen Lebenswelten besser schützen zu können. 

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Tag der Kinderseiten BzKJ setzt sich für digitale Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen ein

Logo zum Tag der Kinderseiten am 21.10.2024
© Seitenstark

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ: 

„Kinder wachsen mit digitalen Angeboten auf und nutzen diese immer früher. Daher ist es wichtig, Projekte zu fördern, die kindgerechte Zugangswege ins Internet ermöglichen, Orientierungshilfen für Kinder und Erziehende auf den Weg bringen und auch die Demokratiefähigkeit stärken. Die durch die BzKJ unterstützten Initiativen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.“

Bei den durch die BzKJ geförderten Projekten handelt es sich um Maßnahmen und digitale Angebote, die Kindern altersgerechte Online-Erfahrungen ermöglichen oder hierzu wichtige Erkenntnisse und Orientierung für Kinder und Erziehende liefern. Im Rahmen ihres Förderprogramms 2024 stellt die BzKJ insgesamt rund 225.000 Euro für die Förderung von sieben Projekten zur Verfügung.

„Internet-ABC“: Projekt Digitale Pinnwand

Unter den durch die BzKJ geförderten Projekten befindet sich auch das Angebot „Internet-ABC“. Unterstützt wird dabei die Entwicklung einer digitalen Pinnwand als kindgerechtes Beteiligungs- und Informationsformat. Ziel der Pinnwand ist es, dass Kinder darüber ihre medienbezogenen Fragen zu Themen wie beispielsweise Cybermobbing, Fake News, Hate Speech, TikTok oder Bildschirmzeiten posten können. Aus der Community oder von der Redaktion sollen sie dann kindgerechte individuelle Antworten erhalten. Digitale Teilhabe und Befähigung sollen so in sicherem Rahmen gefördert werden.

Seitenstark e. V.: Video-Link-Clips als neuer Zugangsweg zu qualitätsgeprüften Internetangeboten

Eine weitere durch die BzKJ 2024 geförderte Kinderseite ist „Seitenstark“. Der dahinterstehende Verein erhielt eine Förderung für die Entwicklung von kurzen, animierten Video-Clips, die Kinder auf qualitätsgeprüfte Internetangebote aufmerksam machen sollen. Neben dem geförderten Projekt bietet die Internetseite von Seitenstark einen umfangreichen Überblick über empfehlenswerte Kinderinternetangebote. 

ZUKUNFTSWEKSTATT: Wahrung der Demokratiefähigkeit als zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Neben der Förderung von Projektinitiativen führt die BzKJ auch in 2024 den Themenschwerpunkt „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ innerhalb ihres Diskursformats ZUKUNFTSWERKSTATT fort. 

Am 10. Oktober traten in einem digitalen Roundtable Vertreterinnen digitaler Dienste mit weiteren Expertinnen und Experten sowie einem jugendlichen Beiratsmitglied der BzKJ in einen interdisziplinären Austausch. Hierbei stand unter anderem die Frage im Mittelpunkt, wie und welche Vorsorgemaßnahmen sich bewährt haben, um Kinder und Jugendliche bestmöglich vor demokratiefeindlichen Einflüssen zu schützen. Die Teilnehmenden diskutierten zudem, wie diese Maßnahmen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen-basierter Empfehlungssysteme, in der Zukunft kindgerechter gestaltet werden können. Die Teilnehmenden kamen zu der gemeinsamen Erkenntnis, dass Befähigungs- und Orientierungsmaßnahmen im Bereich der Demokratieförderung für Kinder und Jugendliche eine besondere Bedeutung einnehmen.

Der „Tag der Kinderseiten“ findet jährlich am 21. Oktober statt. Zu diesem Anlass lädt der Initiator Seitenstark e. V. dazu ein, die Welt der Kinderseiten zu entdecken, zu erleben und zu feiern. Weitere Informationen zum Aktionstag finden sich auf der Internetseite vom „Tag der Kinderseiten“.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Online-Roundtable Digitale Demokratiefähigkeit: Befähigung und Orientierung von zentraler Bedeutung

Im Fokus des aus der ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ ausgerichteten Online-Roundtable standen Möglichkeiten und Herausforderungen zur Ausgestaltung von anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen-basierter Empfehlungssysteme, um junge Menschen bei der Bildung ihrer Demokratiefähigkeit zu unterstützen. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass Befähigungs- und Orientierungsmaßnahmen im Bereich der Demokratieförderung für Kinder und Jugendliche eine besondere Bedeutung einnehmen. 

Auch Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, unterstreicht die Wichtigkeit von demokratiefördernden Maßnahmen im digitalen Raum und bedankt sich für die Teilnahme und das Engagement:

„Gerade unter Beachtung aktueller medialer und gesellschaftlicher Entwicklungen zeigt sich, dass die Wahrung der Demokratiefähigkeit junger Menschen im digitalen Raum eine zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes ist. Der von der BzKJ durchgeführte interdisziplinäre Austausch hat einmal mehr verdeutlicht, wie sinnvoll und zielführend die Beteiligung von Anbietern, weiteren Expertinnen und Experten und von Kindern und Jugendlichen selbst ist.“

KI-gestützte Maßnahmen gegen Online-Gefährdungen

In verschiedenen Beiträgen und unter Einbindung der bisherigen Ergebnisse der ZUKUNFTSWERKSTATT-Strecke „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ ermittelten die Teilnehmenden zentrale Bedarfe und prüften konkrete Maßnahmen. Neben dem Fokus auf KI und Algorithmen-basierten Empfehlungssystemen bildete die Verbesserung der anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen einen wichtigen Schwerpunkt. 

Die Vertreterinnen von YouTube/Google und Microsoft stellten in diesem Zusammenhang KI-gestützte Maßnahmen in ihren Angeboten vor, um (KI-gestützte) Manipulation (beispielsweise Deepfakes, Desinformation) und Radikalisierung junger Menschen frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Dr. Nikolai Horn vom iRights.Lab gab Input zum Thema „KI-Potenziale, Grenzen und Gefährdungen für die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen online“.

Stärkung von Online-Demokratiefähigkeit: Gemeinsame Aufgabe im Kinder- und Jugendmedienschutz

Der Roundtable fungierte als interdisziplinärer Austausch sowie zur Diskussion und Erarbeitung konkreter Maßnahmen zum Schutz der Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Im Zusammenhang mit KI sollten auch die damit einhergehenden Vorteile verstärkt geprüft werden. Im Bereich der anbieterseitigen Vorsorgemaßnahmen wurde deutlich, dass hier verschiedene Maßnahmen zusammenwirken müssen, um Demokratiefähigkeit im digitalen Raum positiv zu unterstützen. 

Die Beteiligten betonten ihr großes Interesse, mit der BzKJ hierzu weiter im konstruktiven Austausch zu bleiben. Gleichzeitig unterstrich die BzKJ, weitere Anbieter in die nächsten Schritte zur konkreten Umsetzung zielführender Maßnahmen einzubeziehen. Gemeinsames Ziel ist es, die Demokratiefähigkeit junger Menschen online zu unterstützen und digitale Angebote so zu gestalten, dass sie hierauf bestmöglich einzahlen.

Weiterführende Informationen zur ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ.

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Digitale Veranstaltungsreihe Erfolgreiche Kooperation: BzKJ führt Online-Reihe an der Akademie der Kulturellen Bildung weiter

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, begrüßt die Fortsetzung der Kooperation: 

„Pädagogische Fachkräfte im Feld der Kinder- und Jugendförderung sind elementar wichtig, um jungen Menschen wie auch ihren Eltern Orientierung in digitalen Welten zu geben.  Ich freue mich sehr, dass unser gemeinsames Veranstaltungsangebot der BzKJ und der Akademie der Kulturellen Bildung so gut angenommen wurde und die Kooperation nun in die nächste Runde geht.“ 

Orientierung im Bereich der digitalen Medien wird zunehmend relevanter, da diese immer früher im Alltag von Kindern eine wichtige Rolle spielen. Dabei bieten sie Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung von Heranwachsenden beeinträchtigen oder gefährden können. Hier stellen sich viele Fragen: Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, Online-Angebote altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieterinnen und Anbieter? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden?

Diese und weitere Fragen können im Rahmen von vier Online-Veranstaltungen unter dem Titel „Schutz, Befähigung, Teilhabe – Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis“ mit Expertinnen und Experten der BzKJ diskutiert werden.

Termine Online-Veranstaltungen

Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich. Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander und unabhängig von der Teilnahme anderer Veranstaltungen der Akademie besucht werden. Die Dozentinnen und Dozenten sowie weitere Details zum Ablauf und Inhalt werden rechtzeitig vorab bekannt gegeben. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expertinnen und Experten der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Zum Programmheft 2025 der Akademie der Kulturellen Bildung.

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Alterskennzeichnung Steam kooperiert mit BzKJ – wichtiger Schritt für Orientierung auf der Gamingplattform

Das Jugendschutzgesetz verpflichtet in § 14a die Anbieter von digitalen Film- und Spielplattformen, in ihren Angeboten nur Inhalte mit deutlich wahrnehmbarer Alterskennzeichnung anzubieten. Die BzKJ überwacht diese Verpflichtung durch die bei ihr im Mai 2024 eingerichtete unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD).

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Was im analogen Handel lang bewährte Praxis ist, gilt seit 2021 auch im digitalen Raum. Alterskennzeichen geben jungen Menschen und ihren Eltern Orientierung bei der Auswahl der Spiele. Es ist wichtig, dass gerade die von Kindern und Jugendlichen genutzten Plattformen ihre Verantwortung für den Jugendschutz wahrnehmen.“

Der Austausch mit Steam gestaltete sich dabei von Beginn an konstruktiv und lösungsorientiert. Dies betraf vor allem die Umsetzung der Vorgaben zur Sichtbarkeit und inhaltlichen Orientierung. So wurde bereits im vergangenen Jahr ein großer Teil der seit Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung im Jahr 2021 veröffentlichten Spiele durch den Anbieter gesetzeskonform gekennzeichnet. Eine besondere Herausforderung besteht darin, den sehr großen Katalog an Spielen, die vor Inkrafttreten der Regelung angeboten wurden, nachträglich zu kennzeichnen. Mit der Ankündigung der Valve Corporation an die Spieleentwickler, alle bis zum 15. November dieses Jahres nicht gekennzeichneten Spiele von der Plattform zu entfernen, setzt Steam die gesetzlichen Vorgaben konsequent um. Ein Anbieten von älteren Spielen bleibt bei nachträglicher Kennzeichnung weiterhin möglich, wenn der Spieleanbieter eine entsprechende Alterskennzeichnung umsetzt.

Michael Terhörst, Leiter der KidD:

„Die Zusammenarbeit mit Valve zeigt, dass das Konzept der dialogischen Regulierung wirksam ist. Die KidD überwacht die Umsetzung der Alterskennzeichnung auf den Plattformen und setzt weiterhin auf kooperative Zusammenarbeit.“

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

7. Beiratssitzung der BzKJ Beiratssitzung der BzKJ: Danksagung und Ausblick auf nächste Amtsperiode ab März 2025

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, betonte die Bedeutung der vielfältigen Perspektiven, die durch die interdisziplinäre Zusammensetzung des Beirats zusammengeführt wurden:

„Wir danken allen Mitgliedern des Beirats der BzKJ, deren Engagement und Ideen die Arbeit unserer Behörde maßgeblich bereichert haben. Besonders wertvoll war der immer offene und produktive Austausch, der durch die unterschiedlichen Hintergründe und Fachrichtungen jedes einzelnen Mitglieds zustande gekommen ist. In Vielfalt haben wir gemeinsam wichtige Impulse gesetzt, um den Kinder- und Jugendmedienschutz weiterzuentwickeln.“

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der gesetzlich verankerten Jugendbeteiligung, welche die BzKJ als erste Bundesbehörde in Deutschland erfolgreich umgesetzt hat. Diese Form der Partizipation ermöglicht es jungen Menschen, ihre Interessen und Perspektiven im direkten Austausch zu vertreten und in die Arbeit der BzKJ einfließen zu lassen. Ab März 2025 startet die neue Amtsperiode und bis dahin werden neue jugendliche Beiratsmitglieder gesucht. Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier. Der Beirat bietet interessierten jungen Menschen die Möglichkeit, sich aktiv für den Schutz ihrer Generation im digitalen Raum einzusetzen.

7. Beiratssitzung legt Themenfokus auf Gefährdung der Demokratiefähigkeit

Der inhaltliche Schwerpunkt der Beiratssitzung lag insbesondere auf der Frage, wie digitale Plattformen die Demokratiefähigkeit junger Menschen sowohl gefährden als auch stärken können.

Am ersten Sitzungstag stellte sich das Team der bei der BzKJ angesiedelten „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) vor. Die KidD prüft unter anderem, ob in digitalen Angeboten angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche vorgehalten sind.

Auf die Frage nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte der Hinweis auf die Möglichkeit für Online-Nutzende, rechtswidrige Inhalte bei Hostingdiensten über ein Beschwerdeformular bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Differenzierte Informationen auf Online-Plattformen nötig

Der zweite Sitzungstag thematisierte die politische Meinungsbildung von Jugendlichen durch die Nutzung sozialer Medien. Input lieferten das BzKJ-Referat „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Kommunikation“ (WPK), Flemming Ipsen von jugendschutz.net – dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und die jugendlichen Beiratsmitglieder.

Die jugendlichen Beiratsmitglieder wiesen in der anschließenden Diskussion auf die Herausforderung hin, dass Algorithmen oft extremistische oder verzerrte Inhalte verbreiten, was die politische Diskussionskultur belaste. Sie äußerten den Wunsch nach einer besseren Differenzierung von Informationen, um extremistische Inhalte zu reduzieren.

Aktuell arbeitet die BzKJ daran, das Thema „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ im Rahmen ihres Diskursformats ZUKUNFTSWERKSTATT weiterzuführen. Das Ziel ist, gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren Lösungen zu entwickeln, die junge Menschen besser vor extremistischen Inhalten schützen und gleichzeitig ihre digitale Teilhabe stärken. Weitere Informationen und Einblicke in die Arbeit des Beirats der BzKJ finden Sie auf unserer Website unter www.bzkj.de/bzkj/beirat.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Fachtagung Kinder- und Jugendmedienschutz BzKJ-Fachtagung in Berlin: Von der Prüfstelle zur KidD – Kinderrechte im digitalen Zeitalter zukunftssicher gestalten

Bundesjugendministerin Lisa Paus mit Sebastian Gutknecht und Michael Terhörst
Bundesjugendministerin Lisa Paus mit Sebastian Gutknecht (links) und Michael Terhörst (rechts) © BzKJ/photothek/Felix Zahn

Bundesjugendministerin Lisa Paus, die ein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer richtete, unterstrich ebenfalls die Bedeutung der neuen Stelle:

„In einer zunehmend vernetzten Welt müssen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum kontinuierlich weiterentwickeln. Der Schutz vor Gewalt, Hass und Hetze ist Voraussetzung dafür, dass junge Menschen das Netz frei nutzen können. Mit der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten schaffen wir in Deutschland eine moderne Struktur, die sicherstellt, dass digitale Plattformen ihrer Verantwortung nachkommen. Dies ist ein entscheidender Baustein, um Kinder und Jugendliche auch digital besser zu schützen.“

Bundesjugendministerin Lisa Paus
Bundesjugendministerin Lisa Paus auf der BzKJ-Fachtagung am 19.09.2024 in Berlin © BzKJ/photothek/Felix Zahn

Die KidD ist organisatorisch angesiedelt bei der BzKJ und hat die Aufgabe, Online-Plattformen mit Sitz primär in Deutschland zu überwachen, ob sie wirksame Vorsorgemaßnahmen wie Altersüberprüfungen oder Melde- und Abhilfesysteme implementiert haben. Hierdurch wird den Kinderrechten auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Medien zur Durchsetzung verholfen. 

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Die Einrichtung der KidD ist ein wichtiger Meilenstein für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland. So können wir unsere seit 2021 auf Grundlage des nationalen Jugendschutzgesetzes erworbene Expertise bei der Überwachung von Online-Plattformen in den nunmehr europäischen Rechtsrahmen überführen und gemeinsam mit den anderen zuständigen Stellen in Deutschland wie in Europa zur Wirkung bringen. Die KidD trifft unabhängige Entscheidungen, ist aber gleichzeitig eine Säule der BzKJ neben der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.“

Neben der Präsentation der KidD stand auch das 70-jährige Bestehen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien im Fokus. In Zeiten großer Verunsicherung darüber, wann Inhalte auf Plattformen gelöscht werden sollten und wann die Meinungsfreiheit vorgeht, kommt der seit 1954 tätigen Prüfstelle eine wichtige Orientierungsfunktion zu. Die Veranstaltung verdeutlichte, wie wichtig es ist, bewährte Instrumente wie die Prüfstelle mit neuen Maßnahmen wie der KidD zu kombinieren, um Kinder und Jugendliche in einer sich stetig wandelnden digitalen Welt zu schützen.

Micheal Terhörst, Leiter der KidD:

„Viele Anbieter haben Schritte in die richtige Richtung unternommen, doch es besteht weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf, um die Kinderrechte in der digitalen Welt umfassend zu schützen. Der Austausch auf der Fachtagung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, aber auch, dass die Herausforderungen komplex sind. Wir müssen den Kinder- und Jugendmedienschutz konsequent weiterdenken, um Kindern und Jugendlichen eine sichere digitale Teilhabe zu ermöglichen. Mit der KidD haben wir ein starkes Werkzeug in der Hand, um dies zu tun.“

Zu den Höhepunkten gehörte der Fachvortrag von Prof. Dr. jur. Marc Liesching, der die Herausforderungen und Chancen des Digital Services Act für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum beleuchtete.

Thomas Salzmann, Vorsitzender der Prüfstelle und stellvertretender Direktor der BzKJ stellte in seinem Vortrag zur Orientierungsfunktion der Spruchpraxis heraus, dass Jugendschutz immer auch die Verteidigung von demokratischen Grundwerten ist.

Die sich daran anschließende erste Diskussionsrunde beschäftigte sich mit den Herausforderungen der Inhalte-Regulierung, unter Beteiligung von Nilani Möhrle von der BzKJ, Dr. Niels Brüggen vom JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, Friedrich Enders von TikTok, Jochen Fasco von der Kommission für Jugendmedienschutz und Alexandra Koch-Skiba von der Beschwerdestelle beim Verband der Internetwirtschaft e. V. Moderation führte Teresa Sickert.

Kritischen Umgang mit Medien fördern – Maßnahmen zum Schutz konsequent umsetzen

In einer weiteren Runde diskutierten Andrea Sanders Winter von der Bundesnetzagentur, Marie von Stauffenberg von Meta, Sven Bischoff von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V., einem jugendlichen Mitglied aus dem Beirat der BzKJ und dem Leiter der KidD, Michael Terhörst. 

Im Mittelpunkt stand die Forderung nach einheitlichem Schutz, vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Strategien und der Herausforderung, Risiken für Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von digitalen Diensten zu bewerten und zu vermindern. 

Wichtig sei, Risikobewertungen transparent zu machen und Maßnahmen konsequent umzusetzen – im Einklang mit den Vorgaben der nationalen Behörden und der Beteiligung junger Menschen.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
 

Forschungsbericht veröffentlicht Studie stellt Optimierungsbedarf bei kindgerechter Gestaltung digitaler Angebote fest

Cover des Abschlussberichts "Kindgerechte Online-Angebote - Zugänge und Orientierung"
Abschlussbericht: Kindgerechte Online-Angebote - Zugänge und Orientierung © BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) veröffentlicht den Abschlussbericht zur Studie „Kindgerechte Online-Angebote – Zugänge und Orientierung". Die Stiftung Digitale Chancen setzte den Forschungsauftrag für die BzKJ um. Die Untersuchung beleuchtet die Nutzung digitaler Angebote durch Kinder im Alter von etwa sechs bis 13 Jahren. Ergänzend wurde geprüft, wie sich Kinder selbst und Erziehungsverantwortliche über digitale Angebote für Kinder informieren.

Die Studie zeigt unter anderem auf, dass Kinder Angebote, die sich gezielt an sie richten und solche, die nicht für Kinder konzipiert sind, parallel nutzen. Bisher kaum ausgeschöpfte Potenziale für kindgerechte Angebote liegen nach wie vor im Bereich der mobilen Nutzung. Das gilt insbesondere für Smartphones und Tablets, die von den Jüngeren vorrangig genutzt werden.

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ:

„Kinder nutzen digitale Angebote vorwiegend mittels mobiler Endgeräte. Das Prinzip ‚Mobile First‘ wird bei der Gestaltung von Angeboten, die sich an Kinder richten, jedoch nur eingeschränkt umgesetzt. Das führt dazu, dass viele Angebote nicht optimal auf die spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen abgestimmt sind. Die von der BzKJ beauftragte Studie zeigt, dass es neue Ansätze für die kindgerechte Gestaltung digitaler Angebote braucht.“

Der Bericht zeigt, dass die sich entwickelnden Fähigkeiten und das sich im Altersverlauf ändernde Nutzungsverhalten von Kindern in vielen digitalen Angeboten nicht angemessen einbezogen werden. Zahlreiche Angebote sind altersgruppenübergreifend gestaltet. Das führt dazu, dass diese Angebote für jüngere Kinder teilweise überfordernd und für ältere Kinder hingegen wenig ansprechend sind.

Die immer schnelleren technischen Innovationszyklen sind für die Kinderangebotslandschaft ebenfalls herausfordernd, lautet eine Feststellung in der Studie. Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass aktuelle Angebote das Kinderrecht auf digitale Teilhabe nur unzureichend berücksichtigen. Demnach gibt es nur wenige, meist themenspezifische Anwendungen, die Interaktion und Kommunikation von Kindern untereinander fördern.

Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen, betont:

„Aus kinderrechtlicher Perspektive ist eine Weiterentwicklung der Angebotslandschaft zu wünschen, die neben dem Schutz auch die Befähigung und das Zugehörigkeitsbedürfnis von Kindern in den Fokus rückt und so ihre vollständige Teilhabe an einer zunehmend von digitalen Medien geprägten Gesellschaft ermöglicht.“

Zentrale Merkmale der Angebotslandschaft wie die Nutzbarkeit über mobile Endgeräte oder die Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe präsentiert die Studie in einer interaktiven Landkarte.

Als gemeinnützige Organisation erforscht die Stiftung Digitale Chancen seit dem Jahr 2002 die gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung und setzt sich für digitale Chancengleichheit ein.

Weltkindertag 2024: „Mit Kinderrechten in die Zukunft“

Unter der Überschrift „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ bietet der bevorstehende Weltkindertag am 20. September eine gute Gelegenheit, auf die digitalen Rechte und Bedürfnisse von Kindern hinzuweisen und eine Diskussion über die notwendige Weiterentwicklung digitaler Angebote anzustoßen.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz setzt sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags dafür ein, dass digitale Angebote für Kinder sowohl den Schutz als auch die Förderung der digitalen Kompetenzen der jungen Generation im Blick haben und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern verbessern.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).