Tag der Kinderseiten BzKJ setzt sich für digitale Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen ein

Logo zum Tag der Kinderseiten am 21.10.2024
© Seitenstark

Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ: 

„Kinder wachsen mit digitalen Angeboten auf und nutzen diese immer früher. Daher ist es wichtig, Projekte zu fördern, die kindgerechte Zugangswege ins Internet ermöglichen, Orientierungshilfen für Kinder und Erziehende auf den Weg bringen und auch die Demokratiefähigkeit stärken. Die durch die BzKJ unterstützten Initiativen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.“

Bei den durch die BzKJ geförderten Projekten handelt es sich um Maßnahmen und digitale Angebote, die Kindern altersgerechte Online-Erfahrungen ermöglichen oder hierzu wichtige Erkenntnisse und Orientierung für Kinder und Erziehende liefern. Im Rahmen ihres Förderprogramms 2024 stellt die BzKJ insgesamt rund 225.000 Euro für die Förderung von sieben Projekten zur Verfügung.

„Internet-ABC“: Projekt Digitale Pinnwand

Unter den durch die BzKJ geförderten Projekten befindet sich auch das Angebot „Internet-ABC“. Unterstützt wird dabei die Entwicklung einer digitalen Pinnwand als kindgerechtes Beteiligungs- und Informationsformat. Ziel der Pinnwand ist es, dass Kinder darüber ihre medienbezogenen Fragen zu Themen wie beispielsweise Cybermobbing, Fake News, Hate Speech, TikTok oder Bildschirmzeiten posten können. Aus der Community oder von der Redaktion sollen sie dann kindgerechte individuelle Antworten erhalten. Digitale Teilhabe und Befähigung sollen so in sicherem Rahmen gefördert werden.

Seitenstark e. V.: Video-Link-Clips als neuer Zugangsweg zu qualitätsgeprüften Internetangeboten

Eine weitere durch die BzKJ 2024 geförderte Kinderseite ist „Seitenstark“. Der dahinterstehende Verein erhielt eine Förderung für die Entwicklung von kurzen, animierten Video-Clips, die Kinder auf qualitätsgeprüfte Internetangebote aufmerksam machen sollen. Neben dem geförderten Projekt bietet die Internetseite von Seitenstark einen umfangreichen Überblick über empfehlenswerte Kinderinternetangebote. 

ZUKUNFTSWEKSTATT: Wahrung der Demokratiefähigkeit als zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Neben der Förderung von Projektinitiativen führt die BzKJ auch in 2024 den Themenschwerpunkt „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ innerhalb ihres Diskursformats ZUKUNFTSWERKSTATT fort. 

Am 10. Oktober traten in einem digitalen Roundtable Vertreterinnen digitaler Dienste mit weiteren Expertinnen und Experten sowie einem jugendlichen Beiratsmitglied der BzKJ in einen interdisziplinären Austausch. Hierbei stand unter anderem die Frage im Mittelpunkt, wie und welche Vorsorgemaßnahmen sich bewährt haben, um Kinder und Jugendliche bestmöglich vor demokratiefeindlichen Einflüssen zu schützen. Die Teilnehmenden diskutierten zudem, wie diese Maßnahmen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen-basierter Empfehlungssysteme, in der Zukunft kindgerechter gestaltet werden können. Die Teilnehmenden kamen zu der gemeinsamen Erkenntnis, dass Befähigungs- und Orientierungsmaßnahmen im Bereich der Demokratieförderung für Kinder und Jugendliche eine besondere Bedeutung einnehmen.

Der „Tag der Kinderseiten“ findet jährlich am 21. Oktober statt. Zu diesem Anlass lädt der Initiator Seitenstark e. V. dazu ein, die Welt der Kinderseiten zu entdecken, zu erleben und zu feiern. Weitere Informationen zum Aktionstag finden sich auf der Internetseite vom „Tag der Kinderseiten“.

Über die BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).